Was haben sich die bayerischen Beamten dabei gedacht? Die Mittagstagshitze der hochstehenden Sonne und die leere Strasse waren um diese Zeit nicht gerade Antriebsfedern für eine angespannte Aufmerksam der 2 österreichischen Beamten auf diesem Platz. Sie sind von der deutschen Grenzpolizei völlig überrascht worden und konnten nicht sofort den Angriff der 3 deutsche Beamten richtig einordnen. Einer dieser Beamten griff in das Geschehen erst ein als auch Frau Ruhdorfer, die er (als österreichische Staatsbürgerin) kannte, attackiert wurde. Wenige Minuten später protestierte aber der österreichische Zollamtsleiter Reitsamer, der sich in seinem Büro aufhielt und durch den Lärm auf das Geschehen Aufmerksam wurde, bei den Deutschen allerdings vergeblich. Dr. Löffler saß mit Handschellen auf dem Rücken gefesselt zu diesem Zeitpunkt in den deutschen Amtsräumen. Ca. 15 bis 20 Minuten später wurde er in ein deutsches Polizeiauto (PKW), das vorher nicht auf diesem Platz zu sehen war, also angefordert wurde, geschleppt und gefesselt über die Grenze nach Deutschland verbracht.
Was sagt die Salzburger Staatsanwaltschaft dazu, bei der zu diesem Vorgang mindestens zwei Strafanzeigen eingingen:
Sie unterstellt den deutschen Beamten Gutgläubigkeit, also Unkenntnis des Grenzvertrages oder glaubt diesen Beamten, sie hätten vermutet, Dr. Löffler hätte einen Grenzübergang beabsichtigt oder vollzogen, obwohl ein deutscher Haftbefehl gegen ihn vorlag (,was auch jeder Lebenserfahrung widerspricht). In beiden Fällen muss lt. Grenzvertrag ein österreichischer Beamter hinzugezogen werden. Auf dem Gebiert eines anderen Staates können deutsche Polizisten nicht einfach eine Person festnehmen und über die Grenze verbringen. Tätig waren von 3 Grenzpolizisten zwei, die im gehobenen Dienst tätig waren. Es widerspricht ebenfalls jeder Lebenserfahrung, nicht zuletzt bei dem hohen Ausbildungsstand der Polizei in Bayern, dass keiner von beiden sich an den Grenzvertrag, der Grundlage ihres täglichen Dienstes war, erinnern konnte. Sicher haben diese beiden Polizisten (Hartenstein u. Aschauer) auch gewusst , dass Österreich 1990 schon länger in Verhandlungen zum Beitritt in das Schengener-Abkommen stand und ihn schon 1990 (!) unterzeichnet hatte (ratifiziert 1997). Sie wussten auch als Grenzpolizeibeamte, dass dieses Abkommen an vielen Grenzen Deutschland völkerrechtliche Verpflichtungen auferlegt, die beim Grenzübertritt von Personen u.a. die Regel aufstellt, dass befugte Personen des Gebietstaates hinzugezogen werden müssen, wenn Ordnungskräfte, wie z.B. Polizei eines anderen Staates eine Person auf dem Gebietstaat festnehmen. Wieso sollten auch diese beiden deutschen Beamten offenbar angenommen haben, dass entsprechende Regeln nicht im Grenzvertrag (von 1954) zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland verankert waren, zumal sie schon länger an diesem Ort ihren Dienst versahen?
Waren die 3 deutschen Grenzpolizisten krank ? Keineswegs. Sie nutzten die Gelegenheit, auf die sie ja gewartet hatten (s. nachstehendes Dokument). Frau Ruhdorfer sahen sie in Begleitung eines Mannes, auf den sie vor dem Gebäude gewartet hatte. Dieser Mann konnte mit großer Wahrscheinlichkeit nur Dr. Löffler sein. Deswegen haben sie zugeschlagen und die Bestimmungen des Grenzvertrages vorsätzlich ignoriert.
Kann man einer ausgebildeten Krankenschwester glauben, dass sie nicht gewusst hat, wie man einen Verband anlegt? Mit Sicherheit nicht !