Die
Bundesrepublik Deutschland (BRD) nimmt für sich in Anspruch, ein
Rechtsstaat zu sein. Wir geben Ihnen mit unserem Beitrag im Web am Beispiel der Strafverfolgung des deutschen
Staatsbür- gers
Dr. Gerd Löffler einen
Eindruck von der Wirklichkeit. Wir erheben nicht den Anspruch, aus
juristischer Sicht einen wissenschaftlichen Beitrag zu liefern. Aber
vielleicht vermitteln wir etwas von den Methoden der Justiz,
die sich mit ihrem Handeln vom "gesunden"
Menschenverstand oft weit entfernt, ihr Eigenleben führt,
nicht selten selbst rechtswidrig, in Einzelfällen sogar
strafrechtlich relevant handelt - auch eine
Strafverfolgung hat nach Recht und Gesetzt zu erfolgen - und
damit sich selbst immer weiter von der Gesellschaft
entfernt. Das Ergebnis ist ein starker Vertrauensverlust
in den Rechtsstaat.
Die
Immunitätsaufhebung
Gerd Löffler lebte fast 30 Jahre bis 1991 in Hamburg. Er wurde
1939
in Bremen geboren, ist von Beruf Dipl.-Physiker, war als
Kleinunternehmer Inhaber eines Ingenieurbüros
und fast 13 Jahre nebenberuflich als CDU-Abgeordneter in der Hamburgischen Bürgerschaft
(Landesparlament) tätig.
Am 4. November 1990 erschien in der Eigentumswohnung von Gerd Löffler,
dort befand sich auch das Abgeordnetenbüro, der Generalbundesanwalt (GBA) mit etlichen
Beamten des Bundeskriminal- amtes (BKA). Der Anlass war der Verdacht der geheimdienstlichen Agententätigkeit
für den ehe- maligen militärischen Nachrichtendienst der Nationalen Volksarmee (NVA)
der DDR.
Eigenartigerweise waren auch sofort Medienvertreter (Presse,
Rundfunk, Fernsehen) vor Ort und "begleiteten" die Durchsuchung der Räume. Teilweise drangen
sie in den Hausflur ein, betraten das Grundstück und fotografierten durch die Fenster. Fernsehen und Nachrichtensender berichteten
so- fort pausenlos. Die Familie von Dr. Löffler wurde stundenweise
von ihm ferngehalten. Der Reisepass wurde Dr. Löffler abgenommen. Der
GBA reagierte auf diese rechtswidrige öffentliche Durchsu- chung nicht
mit dem Abbruch oder einer Verschiebung, sondern mit einer Strafanzeige
gegen Unbekannt wegen Geheimnisverrat bei der Hamburger
Staatsanwaltschaft. Wen wundert es, dass diese Ermittlungen
im Umkreis der Bürgerschaft, des Hamburger
Verfassungsschutzes und der Medien bald ergebnislos
eingestellt wurden ?
Vorrangig durchsucht wurde das Abgeordnetenbüro. Die Präsidentin
der Bürgerschaft hatte dazu, d. h. zum Durchsuchungsbefehl des
Untersuchung- srichters beim
Bundesgerichtshof in Karlsruhe, ihre Zustimmung gegeben, obwohl die Bürgerschaft (Parlament),
die nach der Hamburger Verfassung allein für eine Zustimmung mit dieser
Tragweite zuständig war, noch nicht
die Immunität des Abge- ordneten Gerd Löffler aufgehoben hatte. Die Präsidentin
und die Strafverfolgungsbehörden stützen sich bei ihrem
Vorgehen auf einen Beschluss der Bürgerschaft aus dem Jahr
1988, der aber nie als Gesetz in Kraft getreten war. Kistenweise wurden Unterlagen beschlagnahmt
und für die spätere Anklageschrift im April 1991 verwertet.
Die Bürgerschaft kam so schnell gar nicht mit.
Erst etwa 24
Stunden später, am 5. November, hob sie die Immunität des Abgeordneten Dr. Löffler auf. Der zuständige Immunitätsausschuss,
der dem Parlament diesen Schritt empfohlen hatte, ließ sich aber in
seiner Sitzung tags zuvor nicht vom Anklagevertreter, dem GBA, sondern von
der Hamburger Innenbehörde und dem Hamburger Ver- fassungsschutz
"über die schwere der Verdachtsmomente" im Detail informieren
und fasste auch
sogleich einen Vorratsbeschluss , nämlich dass Gerd Löffler auch gegebenenfalls verhaftet werden dürfte.
Nur ein oder zwei Minuten, nachdem die Bürgerschaft diesen Beschluss übernommen und dann die Immunität
(am 5. November 1991) gegen 16:00 Uhr aufgehoben hatte, folgte auch prompt die
vorläufige Verhaftung im Hamburger Polizeihochhaus, in dem Gerd
Löffler - er saß im Hoch- sicherheitstrakt dieses Gebäudes umgeben
von Kriminalbeamten fest - schon vorher in Gewahrsam genommen worden war. Zu
diesem Zeitpunkt waren die Durchsuchung seiner Räume und Beschlag-
nahme der
Unterlagen so gut wie
abgeschlossen. Das Parlament hatte seine Befugnisse und Rechte auf
Anraten des Verfassungsschutzes und der Innenbehörde an den GBA
abgetreten. Dass der Abgeordnete Dr. Löffler an dieser Sitzung des
Parlaments nicht teilnehmen konnte, ist der breiten Mehrheit der
Bürgerschaft nicht aufgefallen. Nur das Präsidium und u. U. wenige
eingeweihte Ab- geordnete des Parlaments wussten genau Bescheid.
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