+++"Kidnapping"  durch deutsche Staatsgewalt ++++ "Kidnapping" durch deutsche Staatsgewalt +++ "Kidnapping" durch deutsche Staatsgewalt ++++

 

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Vorbemerkung  
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   Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) nimmt für sich in Anspruch, ein Rechtsstaat zu sein. Wir geben Ihnen mit unserem Beitrag im Web am Beispiel der Strafverfolgung des deutschen Staatsbür- gers Dr. Gerd Löffler einen Eindruck von der Wirklichkeit. Wir erheben nicht den Anspruch, aus juristischer Sicht einen wissenschaftlichen Beitrag zu liefern. Aber vielleicht vermitteln wir etwas von den Methoden der Justiz, die sich mit ihrem Handeln vom "gesunden" Menschenverstand oft weit entfernt, ihr Eigenleben führt, nicht selten selbst rechtswidrig, in Einzelfällen sogar strafrechtlich relevant handelt  - auch eine Strafverfolgung hat nach Recht und Gesetzt zu erfolgen - und damit sich selbst immer weiter von der Gesellschaft entfernt. Das Ergebnis ist ein starker Vertrauensverlust in den Rechtsstaat.

Die Immunitätsaufhebung

   Gerd Löffler lebte fast 30 Jahre bis 1991 in Hamburg. Er wurde 1939 in Bremen geboren, ist von Beruf Dipl.-Physiker, war als Kleinunternehmer Inhaber eines Ingenieurbüros und fast 13 Jahre nebenberuflich als CDU-Abgeordneter in der Hamburgischen Bürgerschaft (Landesparlament) tätig.

   Am 4. November 1990 erschien in der Eigentumswohnung von Gerd Löffler, dort befand sich auch das Abgeordnetenbüro, der Generalbundesanwalt (GBA) mit etlichen Beamten des Bundeskriminal- amtes (BKA). Der Anlass war der Verdacht der geheimdienstlichen Agententätigkeit für den ehe- maligen militärischen Nachrichtendienst der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR.

   Eigenartigerweise waren auch sofort Medienvertreter (Presse, Rundfunk, Fernsehen) vor Ort und "begleiteten" die Durchsuchung der Räume. Teilweise drangen sie in den Hausflur ein, betraten das Grundstück und fotografierten durch die Fenster. Fernsehen und Nachrichtensender berichteten so- fort pausenlos. Die Familie von Dr. Löffler wurde stundenweise von ihm ferngehalten. Der Reisepass wurde Dr. Löffler abgenommen. Der GBA reagierte auf diese rechtswidrige öffentliche Durchsu- chung nicht mit dem Abbruch oder einer Verschiebung, sondern mit einer Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Geheimnisverrat bei der Hamburger Staatsanwaltschaft. Wen wundert es, dass diese Ermittlungen im Umkreis der Bürgerschaft, des Hamburger Verfassungsschutzes und der Medien bald ergebnislos eingestellt wurden ?

   Vorrangig durchsucht wurde das Abgeordnetenbüro. Die Präsidentin der Bürgerschaft hatte dazu, d. h. zum Durchsuchungsbefehl des Untersuchung- srichters beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe, ihre Zustimmung gegeben, obwohl die Bürgerschaft (Parlament), die nach der Hamburger Verfassung allein für eine Zustimmung mit dieser Tragweite zuständig war,  noch nicht die Immunität des Abge- ordneten Gerd Löffler aufgehoben hatte. Die Präsidentin und die Strafverfolgungsbehörden stützen sich bei ihrem Vorgehen auf einen Beschluss der Bürgerschaft aus dem Jahr 1988, der aber nie als Gesetz in Kraft getreten war. Kistenweise wurden Unterlagen beschlagnahmt und für die spätere Anklageschrift im April 1991 verwertet. 

   Die Bürgerschaft kam so schnell gar nicht mit. Erst etwa 24 Stunden später, am 5. November, hob sie die Immunität des Abgeordneten Dr. Löffler auf. Der zuständige Immunitätsausschuss, der dem Parlament diesen Schritt empfohlen hatte, ließ sich aber in seiner Sitzung tags zuvor nicht vom Anklagevertreter, dem GBA, sondern von der Hamburger Innenbehörde und dem Hamburger Ver- fassungsschutz "über die schwere der Verdachtsmomente" im Detail informieren und fasste auch sogleich einen Vorratsbeschluss , nämlich dass Gerd Löffler auch gegebenenfalls verhaftet werden dürfte. Nur ein oder zwei Minuten, nachdem  die Bürgerschaft diesen Beschluss übernommen und dann die Immunität (am 5. November 1991) gegen 16:00 Uhr aufgehoben hatte, folgte auch prompt die vorläufige Verhaftung im Hamburger Polizeihochhaus, in dem Gerd Löffler - er saß im Hoch- sicherheitstrakt dieses Gebäudes umgeben von Kriminalbeamten fest - schon vorher in Gewahrsam genommen worden war.  Zu diesem Zeitpunkt  waren die Durchsuchung seiner Räume und Beschlag- nahme der Unterlagen so gut wie abgeschlossen. Das Parlament hatte seine Befugnisse und Rechte auf Anraten des Verfassungsschutzes und der Innenbehörde an den GBA abgetreten. Dass der Abgeordnete Dr. Löffler an dieser Sitzung des Parlaments nicht teilnehmen konnte, ist der breiten Mehrheit der Bürgerschaft nicht aufgefallen. Nur das Präsidium und u. U. wenige eingeweihte Ab- geordnete des Parlaments wussten genau Bescheid.

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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