Nachdem innerhalb von fast fünf Jahren nach Eröffnung des
Strafverfahrens beim Landesgericht Salzburg gegen die deutschen Polizeibeamten
auf dem üblichen Weg keine Rechtshilfe von der BRD zu erwarten war, schrieb
Frau Ruhdorfer am 28. Februar 2000 an den Präsidenten des Deutschen Bundestages,
Herrn Wolfgang Thierse, und bat um Unterstützung. Diesem Schreiben wurde Brief
an den Außenminister Joschka Fischer beigelegt, in dem die Problematik
ausführlich dargestellt wurde. Das Schreiben an den Präsidenten hatte
folgenden Inhalt:
" Festnahme von Dr. Gerd Löffler am 25.7.1994 durch
bayerische Grenzpolizei am Grenzübergang Großgmain auf österreichischem
Hoheitsgebiet und seine gewaltsame Verbringung nach Deutschland
Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,
mit Aufmerksamkeit verfolge ich als österreichische Staatsbürgerin die
Interventionen, die restriktiven Maßnahmen und die Sanktionen der EU- Staaten
– auch der Bundesrepublik – gegen mein Vaterland. Angeblich ist die
Wertegemeinschaft in Europa durch die Regierungsbildung in Österreich
gefährdet. Mit diesem Argument werden die Maßnahmen gerechtfertigt.
Ihnen dürfte wahrscheinlich unbekannt sein, dass die Bundesrepublik
Deutschland selbst aber diese Argumente seit einigen Jahren beiseite schiebt,
wenn es darum geht, der Republik Österreich Rechtshilfe zu gewähren.
Es geht um den Verdacht eines Kapitalverbrechens, unter dem drei deutschen
Polizeibeamten seit 1994 stehen. Am 2.8.1995 ist gegen diese Beamten vom
Landesgericht Salzburg ein Strafverfahren eröffnet worden. Die Bundesrepublik
weigert sich seit dem beharrlich unter Berufung auf die Staatenimmunität
Rechtshilfe zu leisten, d.h. die beschuldigten deutschen Beamten durch ein
deutsches Gericht vernehmen zu lassen.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte meinem Schreiben an den Herrn
Außenminister Joschka Fischer vom 14. 2. 2000, dass ich als Anlage beifüge, um
jetzt Wiederholungen zu vermeiden.
Herr Präsident, die sogenannte Wertegemeinschaft der EU und der Staaten des
Europarates wird zur Worthülse und die Vorhaltungen gegenüber der Republik
Österreich sind völlig unglaubwürdig, wenn zu Beginn dieses Jahrtausend
Deutschland noch nicht ein mal in dieser Gemeinschaft Rechtshilfe leisten will,
obwohl diese von einem unabhängigen, unparteiischen und auf Gesetz beruhenden
Gerichts der Republik Österreich angefordert wurde.
Herr Präsident, lassen Sie sich die Stellungnahme der
rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Tübingen zum
Entführungsfall „Dr. Löffler" vorlegen (Einzelheiten s. Schreiben an J.
Fischer), machen Sie Ihren Einfluss geltend, dass die deutschen Behörden und
Ministerien in Ihrer Argumentation nicht hinter die Zeiten des
Nationalsozialismus zurückfallen. 1935 musste das damalige Regime Faustrecht
korrigieren, sich dem Recht beugen und hat einen rechtswidrig erlangten Bürger
schließlich an die Schweiz zurückgestellt. Im Jahr 1999/ 2000 ist Deutschland
nicht ein mal willens Rechtshilfe zu leisten ?
Ihrer Stellungnahme entgegensehend verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Gerlinde Ruhdorfer "
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