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Nachdem innerhalb von fast fünf Jahren nach Eröffnung des Strafverfahrens beim Landesgericht Salzburg gegen die deutschen Polizeibeamten auf dem üblichen Weg keine Rechtshilfe von der BRD zu erwarten war, schrieb Frau Ruhdorfer am 28. Februar 2000 an den Präsidenten des Deutschen Bundestages, Herrn Wolfgang Thierse, und bat um Unterstützung. Diesem Schreiben wurde Brief an den Außenminister Joschka Fischer beigelegt, in dem die Problematik ausführlich dargestellt wurde. Das Schreiben an den Präsidenten hatte folgenden Inhalt:

" Festnahme von Dr. Gerd Löffler am 25.7.1994 durch bayerische Grenzpolizei am Grenzübergang Großgmain auf österreichischem Hoheitsgebiet und seine gewaltsame Verbringung nach Deutschland

 

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,

mit Aufmerksamkeit verfolge ich als österreichische Staatsbürgerin die Interventionen, die restriktiven Maßnahmen und die Sanktionen der EU- Staaten – auch der Bundesrepublik – gegen mein Vaterland. Angeblich ist die Wertegemeinschaft in Europa durch die Regierungsbildung in Österreich gefährdet. Mit diesem Argument werden die Maßnahmen gerechtfertigt.

Ihnen dürfte wahrscheinlich unbekannt sein, dass die Bundesrepublik Deutschland selbst aber diese Argumente seit einigen Jahren beiseite schiebt, wenn es darum geht, der Republik Österreich Rechtshilfe zu gewähren.

Es geht um den Verdacht eines Kapitalverbrechens, unter dem drei deutschen Polizeibeamten seit 1994 stehen. Am 2.8.1995 ist gegen diese Beamten vom Landesgericht Salzburg ein Strafverfahren eröffnet worden. Die Bundesrepublik weigert sich seit dem beharrlich unter Berufung auf die Staatenimmunität Rechtshilfe zu leisten, d.h. die beschuldigten deutschen Beamten durch ein deutsches Gericht vernehmen zu lassen.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte meinem Schreiben an den Herrn Außenminister Joschka Fischer vom 14. 2. 2000, dass ich als Anlage beifüge, um jetzt Wiederholungen zu vermeiden.

Herr Präsident, die sogenannte Wertegemeinschaft der EU und der Staaten des Europarates wird zur Worthülse und die Vorhaltungen gegenüber der Republik Österreich sind völlig unglaubwürdig, wenn zu Beginn dieses Jahrtausend Deutschland noch nicht ein mal in dieser Gemeinschaft Rechtshilfe leisten will, obwohl diese von einem unabhängigen, unparteiischen und auf Gesetz beruhenden Gerichts der Republik Österreich angefordert wurde.

Herr Präsident, lassen Sie sich die Stellungnahme der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Tübingen zum Entführungsfall „Dr. Löffler" vorlegen (Einzelheiten s. Schreiben an J. Fischer), machen Sie Ihren Einfluss geltend, dass die deutschen Behörden und Ministerien in Ihrer Argumentation nicht hinter die Zeiten des Nationalsozialismus zurückfallen. 1935 musste das damalige Regime Faustrecht korrigieren, sich dem Recht beugen und hat einen rechtswidrig erlangten Bürger schließlich an die Schweiz zurückgestellt. Im Jahr 1999/ 2000 ist Deutschland nicht ein mal willens Rechtshilfe zu leisten ?

Ihrer Stellungnahme entgegensehend verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Gerlinde Ruhdorfer "