Die Presse in Deutschland und Österreich wartete ein bis zwei
Tage nach der Verhaftung von Dr. Löffler am 25.07.1994 auf österreichischem
Hoheitsgebiet durch deutsche Polizeibeamte mit großen Schlagzeilen auf.
Auch die ansonsten als seriös geltenden Salzburger
Nachrichten brachten unverhohlen ihre Sympathie für die deutschen Beamten und
ihren gelungenen Coup zum Ausdruck. Die Rechtmäßigkeit oder
Unrechtmäßigkeit, geschweige denn die Strafbarkeit dieser Aktion wurde
in den österreichischen Medien nicht
einmal im Ansatz thematisiert. Anders das Hamburger Abendblatt (z.B. am
26.10.1994),
das die Frage einer völkerrechtswidrigen Entführung in den Raum stellte.
Bei späteren Gesprächen
mit einigen Journalisten und
weiteren Recherchen stellte sich heraus, dass deutsche Behörden sich nicht
gescheut haben, durch Strafandrohung Druck auf einige Redaktionen auszuüben, um
eine kritische Berichterstattung zu unterbinden. Die Salzburger
Nachrichten haben diese Einflussnahme von deutscher Seite sogar schriftlich
bestätigt und dann später im Jahr 1997 ihre damalige Berichterstattung durch
einen Artikel mit der Überschrift "Foul im Freundschaftsspiel"
korrigiert.
Aus den Ermittlungsakten geht hervor, dass der
österreichische Zollamtsleiter in Großgmain drei Tage später
pflichtgemäß seine vorgesetzte Behördenleitung und die Sicherheitsdirektion
des Bundeslandes Salzburg von den Vorfall schriftlich in Kenntnis setzte.
Während die für Zollangelegenheit zuständige
Finanzdirektion des Landes Salzburg einige Wochen später öffentlich die
Rechtmäßigkeit der Verhaftung von Dr. Löffler in Zweifel zog, blieb die
Sicher- heitsdirektion, die eigentlich sofort detaillierte Nachforschungen hätte
einleiten müssen, inaktiv. Der Grund ist einleuchtend, denn diese
Behörde hatte 1991/92 die Ausweisung von Dr. Löffler betrieben und war dann
durch den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes in Wien am 3.12.1992 eines
Besseren belehrt worden.
Es gab aber auch beherzte Bürger, die sich nicht
einschüchtern ließen. Dazu zählten - als Einzelheiten der Verhaftung von Dr.
Löffler bekannt geworden waren - etliche Einwohner aus der Grenzgemeinde
Großgmain - die ihren Protest gegen die deutsche Polizeiaktion durch eine
Unterschriftenliste kund- getan haben. Dazu zählte aber auch ein Bürger aus
Salzburg, der aufgrund der Presseberichterstattung Strafanzeige wegen
Freiheitsberaubung gegen Unbekannt bei der
Salzburger Staatsanwaltschaft stellte. Nicht zuletzt war es aber die
detaillierte Strafanzeige des früheren deutschen CDU- Bundestagsab- geordneten
aus Hamburg, Gerhard Orgaß, der am 27. September 1994 der Staatsanwaltschaft
konkrete Informationen zu dem Vorfall und zur
Person des früheren Hamburger CDU- Bürgerschaftsabge- ordneten Dr.
Löffler geben konnte.
Die Staatsanwaltschaft in Salzburg war nun gehalten,
ordentliche Ermittlungen einzuleiten. Mit den Er- mittlungen beauftragt wurde aber
wiederum der Leiter der Sicherheitsdirektion Salzburg, Mag. Stür- zenbaum,
genau der Mann, der die Ausweisung von Dr. Löffler 1991/92 betrieben hatte (s.
oben).
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