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  Die Presse in Deutschland und Österreich wartete ein bis zwei Tage nach der Verhaftung von Dr. Löffler am 25.07.1994 auf österreichischem Hoheitsgebiet durch deutsche Polizeibeamte mit großen Schlagzeilen  auf.

  Auch die ansonsten als seriös geltenden Salzburger Nachrichten brachten unverhohlen ihre Sympathie für die deutschen Beamten und ihren gelungenen Coup zum Ausdruck. Die Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit, geschweige denn die Strafbarkeit dieser Aktion wurde in den österreichischen Medien nicht einmal im Ansatz thematisiert. Anders das Hamburger Abendblatt (z.B. am 26.10.1994), das die Frage einer völkerrechtswidrigen Entführung in den Raum stellte.

   Bei späteren Gesprächen mit einigen Journalisten und weiteren Recherchen stellte sich heraus, dass deutsche Behörden sich nicht gescheut haben, durch Strafandrohung Druck auf einige Redaktionen auszuüben, um eine  kritische Berichterstattung zu unterbinden. Die Salzburger Nachrichten haben diese Einflussnahme von deutscher Seite sogar schriftlich bestätigt und dann später im Jahr 1997 ihre damalige Berichterstattung durch einen Artikel mit der Überschrift "Foul im Freundschaftsspiel" korrigiert.

   Aus den Ermittlungsakten geht hervor, dass der österreichische Zollamtsleiter in Großgmain  drei Tage später pflichtgemäß seine vorgesetzte Behördenleitung und die Sicherheitsdirektion des Bundeslandes Salzburg von den Vorfall schriftlich in Kenntnis setzte.

   Während die für Zollangelegenheit zuständige Finanzdirektion des Landes Salzburg einige Wochen später öffentlich die Rechtmäßigkeit der Verhaftung von Dr. Löffler in Zweifel zog, blieb die Sicher- heitsdirektion, die eigentlich sofort detaillierte Nachforschungen hätte einleiten müssen, inaktiv. Der Grund ist einleuchtend,  denn diese Behörde hatte 1991/92 die Ausweisung von Dr. Löffler betrieben und war dann durch den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes in Wien am 3.12.1992 eines Besseren belehrt worden.

   Es gab aber auch beherzte Bürger, die sich nicht einschüchtern ließen. Dazu zählten - als Einzelheiten der Verhaftung von Dr. Löffler bekannt geworden waren - etliche Einwohner aus der Grenzgemeinde Großgmain - die ihren Protest gegen die deutsche Polizeiaktion durch eine Unterschriftenliste kund- getan haben. Dazu zählte aber auch ein Bürger aus Salzburg, der aufgrund der Presseberichterstattung Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung gegen Unbekannt bei der Salzburger Staatsanwaltschaft stellte. Nicht zuletzt war es aber die detaillierte Strafanzeige des früheren deutschen CDU- Bundestagsab- geordneten aus Hamburg, Gerhard Orgaß, der am 27. September 1994 der Staatsanwaltschaft konkrete Informationen zu dem Vorfall und zur Person des früheren Hamburger  CDU- Bürgerschaftsabge- ordneten Dr. Löffler geben konnte.

  Die Staatsanwaltschaft in Salzburg war nun gehalten, ordentliche Ermittlungen einzuleiten. Mit den Er- mittlungen beauftragt wurde aber wiederum der Leiter der Sicherheitsdirektion Salzburg,  Mag. Stür- zenbaum, genau der Mann, der die Ausweisung von Dr. Löffler 1991/92 betrieben hatte (s. oben).