+++"Kidnapping"  durch deutsche Staatsgewalt ++++ "Kidnapping" durch deutsche Staatsgewalt +++ "Kidnapping" durch deutsche Staatsgewalt ++++

 

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 Die Eröffnung des Strafverfahrens gegen die deutschen Polizeibeamten durch das Landesgericht Salzburg am 2. August 1995 wegen des Verdachts eines Kapitalverbrechens ("Überlieferung an eine ausländische Macht")

 

   Historisch gesehen hat sich der Straftatbestand "Überlieferung an eine ausländische Macht" nach § 103 österr. StGB aus dem Menschenraub-Delikt (früher § 90 österr. StGB) entwickelt. Dem Täter droht, wenn dem Opfer schwere Nachteile entstehen, 10 bis 20 Jahre, im anderen Fall 5 bis 10 Jahre Haft. Vorsatz oder bedingter Vorsatz ist dabei die Voraussetzung.

Irrtum geht zu Lasten des Täters. 

   Die Überlieferung muss im Regelfall ohne Einwilligung des Opfers mit Gewalt erfolgen oder wenn der Täter die Einwilligung durch gefährliche Drohung oder List erlangt.

   "Ausländische Macht" ist eine politische Gewalt, d. h. je nach Gesellschaftsordnung des Staates eine Behörde, politische Partei oder eine ähnliche Organisation. Im Falle Dr. Löffler ist das also die deutsche Staatsgewalt, die durch die bayerischen Polizeibeamten ausgeübt wurde.

   In der Regel wird das Opfer bei der Erfüllung des Straftatbestandes über die (österreichische) Grenze ge- bracht.

   Überlieferung bedeutet, dass die ausländische Macht den Zugriff auf die betreffende Person erhält.

   Das hohe Strafmaß erklärt sich aus der Verletzung der Schutzgarantie, die der österreichische Staat seinen Staatsbürgern und allen hier im Lande sich aufhaltenden Personen zuspricht. Bei Dr. Löffler hat der Verwal- tungsgerichtshof am 3.12.1992 sogar ausdrücklich ein Auslieferungsverbot festgelegt.

   Der genaue Gesetzestext des § 103 ist auf dieser Website ausgehend von der Homepage in der Linkfolge Die Täter und Zum österreichischen Strafgesetzbuch zu erreichen.

 

Beschluss des Landesgerichts Salzburg vom 2. August 1995 (zum Antrag Dr. Gerd Löffler)

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