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Zusammenfassung
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Die Eröffnung des Strafverfahrens gegen die deutschen Polizeibeamten durch das Landesgericht Salzburg am 2. August 1995 wegen des Verdachts eines Kapitalverbrechens ("Überlieferung an eine ausländische Macht")
Original Am 25.7.1994 um ca. 13.30 Uhr sei der "deutsche EWR-Bürger" Dr. Gerd Löffler von Beamten der Bayerischen Grenzpolizei auf österreichischem Gebiet vor der Zollabfertigungsstelle am Grenzübergang Großgmain in Gegenwart österreichischer Zollbeamter überfallen und auf deutsches Gebiet verschleppt worden. Nachdem Dr. Gerd Löffler zuvor seit über drei Jahren Deutschland nicht mehr betreten habe, sei er zum oben angeführten Zeitpunkt über Aufforderung der österreichischen Zollbehörde zur Erledigung von Formalitäten in der Zollabfertigungsstelle Großgmain persönlich erschienen. Als er sich nach Erledigung dieser Formalitäten bereits auf dem Weg nach Hause - Richtung Großgmain - befunden habe, hätten ihm deutsche Beamte von österreichischer Seite kommend den Weg versperrt. Nach dem knappen Anruf "Dr. Löffler?", sei er von den bayerischen Grenzbeamten überwältigt, auf den Boden geworfen und mit dem Knie auf dem Brustkorb festgehalten worden, bevor er gefesselt zur deutschen Seite des insgesamt auf österreichischem Territorium liegenden Zollgebäudes verbracht und später nach Deutschland verschleppt worden sei. Dabei hätten österreichische Zöllner tatenlos zu- bzw. weggeschaut. Dr. Löffler sei bei seiner widerrechtlichen Festnahme nicht einmal aufgefordert worden, sich auszuweisen. Das lege dringend den Verdacht nahe, daß die bayerischen Beamten Hinweise auf die zum Zoll bestellte Person Dr. Löffler erhalten hätten. Es müsse sogar Beihilfe vermutet werden. Ausgeführt wurde weiters, daß gegen Dr. Löffler kein internationaler Haftbefehl vorliege, ein deutscher Haftbefehl ausschließlich auf dem Verdacht eines politischen Deliktes beruhe und der Genannte spätestens seit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes ein uneingeschränktes Aufenthaltsrecht in Österreich, verbunden mit einem Auslieferungsverbot, genossen habe. Die völkerrechtswidrige Verschleppung des in Österreich ansässigen Dr. Gerd -2- |
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