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Die Eröffnung des Strafverfahrens gegen die deutschen Polizeibeamten durch das Landesgericht Salzburg am 2. August 1995 wegen des Verdachts eines Kapitalverbrechens ("Überlieferung an eine ausländische Macht")
Original
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REPUBLIK ÖSTERREICH
Beschluß Die Ratskammer des Landesgerichtes Salzburg hat in der Strafsache gegen N. Hartenstein, N. Aschauer und N. Bär wegen des Verbrechens der Überlieferung an eine ausländische Macht nach §103 Abs. 1 StGB und der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 StGB und anderer Delikte Ober den Subsidiarantrag des Dr. Gerd LÖFFLER, vertreten durch Dr. Leopold Hirsch, Rechtsanwalt in Salzburg, in nichtöffentlicher Sitzung am 2.8.1995 entschieden:
Dem Antrag des Dr. Gerd Löffler auf Einleitung der Voruntersuchung gegen N. Hartenstein, N. Aschauer und N. Bär wegen des Verbrechens der Überlieferung an eine ausländische Macht nach § 103 Abs. 1 StGB wird Folge gegeben .Begründung: Mit Schreiben vom 27.9.1994 (ON 3) erstattete Gerhard Orgaß als Bevollmächtigter des Dr. Gerd Löffler Strafanzeige gegen deutsche Grenzbeamte wegen des Verdachts der Überlieferung an eine ausländische Macht, der Körperverletzung und der Nötigung, sowie gegen österreichische Zollbeamte wegen Beihilfe zu den oben genannten Delikten bzw. unterlassener Hilfeleistung und erhob dabei im wesentlichen folgende Vorwürfe: |
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