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Zusammenfassung
und
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Haftbedingungen Kapitel
1) Der
Anfang einer Katastrophe Die
Presse und Medien sind auf ihre Kosten gekommen. Die Nachbarn dachten, dass mir
ein Orden verliehen würde oder „der hat vielleicht im Lotto gewonnen“. In
einer braven bürgerlichen Wohngegend tauchten plötzlich das Fernsehen und ein
Schwarm von Journalisten auf. Keiner merkte, dass ein Vertreter der
Bundesanwaltschaft und ein paar Kripobeamte dabei waren. Ein Rudel umschwärmte
das Haus. Einige drangen in den Hausflur ein. Andere betraten das Grundstück
auf der Rückseite und fotografierten durch das Fenster, in dem ich mein Büro
hatte. Das bekommt man nicht alle Tage zu sehen bzw. auf dem Film festzuhalten:
Ein richtiger DDR- Agent und dazu auch noch eine „Spitzenquelle“, wie ein
Vertreter des Verfassungsschutzes öffentlich im Fernsehen verlauten ließ. Aber
da saß ich schon in U- Haft in einer Einzelzelle, so ungefähr 6 qm „Wohnfläche“
waren mein Zuhause geworden. Eins
nach dem anderen. Etwas triumphierend sprach Kriminalrat oder Kriminaloberat M.
Anfang September 1990 den Haftbefehl gegen mich aus. Im Polizeihochhaus war ich
vorsichtshalber schon vorher festgehalten bzw. dorthin gebracht worden. Aber
nach ca. 1 1/2 Stunden standen alle Ampel auf Grün: „Ich spreche hiermit den
Haftbefehl gegen Sie aus“. Hineinbugsiert in das Polizeiauto fuhren wir zum
Stadtgefängnis. Ich mit Handschellen, der Kriminalbeamte M. und sein Kollege,
dessen Name ich vergessen habe, dienstbeflissen. Die erste Station in der U-
Haft war eine Auffangzelle, die M. wohl schon öfters gesehen hatte. Er sagte zu
mir fast entschuldigend: Hier standen schon manchen die Tränen in den Augen. Es
war ein verschmiertes Loch von ca. 2 qm, also meine Vorgänger hatten die Wände
verschmiert, trübes Neonlicht konnte das nicht kaschieren und eine Lüftung gab
es auch nicht. Als die Tür hinter mir ins Schloss viel, bemerkte ich einen
Knopf und einen kleinen eingebauten Lautsprecher. Nach ca. 3/4 Stunde wusste
ich, was zu tun war. Mal den Knopf drücken und siehe da, eine Stimme meldete
sich: Was gibt´s? Ja, Herrgott nicht viel. Ich hatte ja Nichts mehr. Schlüssel,
Kamm, Taschentuch und sonstige Utensilien hatte man mir schon vorher abgenommen.
Ich fühlte mich etwas nackt und sagte, ich muss mal. Rückblickend muss ich
feststellen, der Rechtsstaat war 1990 noch nicht ganz ausgehebelt worden,
vielleicht war es aber auch die humane Grundhaltung eines Gefängnisbeamten: Ich
durfte zur Toilette gehen und pinkeln. Es gibt noch etwas Positives zu berichten: Als ich nach ca.
2 Stunden aus diesem Loch, wo anderen die Tränen gekommen sind, in den zweiten
Stock des Gefängnisses gebracht wurde, sagte der Stationsleiter zu mir mitfühlend:
Sie waren noch nie in einem Gefängnis. Ich muss sie auf einiges vorbereiten:
Sie kommen gleich in eine Zelle, vorher bekommen Sie – auch, wenn es außerhalb
der Zeit ist-, etwas zu trinken und zwei Schnitten Brot. Aber dann müssen Sie
alle Sachen abgeben und ihre Taschen leeren. Also sah ich doch nicht so nackt
aus, wie ich mich fühlte. Der Beamte war etwas erstaunt, dass meine Taschen in
meinem Sakko und meiner Hose alle schon entleert waren. In relativer Freiheit
durfte ich dann auf dem Flur des Gefängnisses etwas essen und trinken. Dann
wurde ich in eine richtige U- Haft- Zelle eingesperrt. Diese war etwas grösser,
als die, wo offenbar schon etliche Tränen geflossen waren. Vielleicht 8 qm.
Eine Bridge, ein Waschbecken und ein Klo ohne Deckel. Hier waren die Wände
nicht verschmiert. Eine Nacht sollte ich hier verbringen, bis ich dem
Untersuchungsrichter in Karlsruhe vorgeführt werden sollte, der den Haftbefehl
innerhalb von 24 Stunden zu bestätigen hatte (oder auch nicht). Also so richtig
war ich wohl noch nicht verhaftet. Eben nur halb. Deswegen ist mir auch wohl
noch etwas Positives in Erinnerung. Nein, ich will die BRD nicht nachträglich
in den Boden stampfen. Was gut ist, muss auch gesagt werden. Ich werde das
Folgende nie vergessen, weil ich auf den Luxus etliche Monate verzichten musste:
In dieser Zelle gab es warmes Licht. Kein kaltes Neon- Licht, dass mich später
fast zum Verzeifeln bringen sollte. Nein, es war über dem Spiegel zwar eine
Neonröhre, aber sie strahlte ein leicht gelbes Licht aus. So ungefähr wie eine
Glühlampe im Wohnzimmer zu Hause. Leider habe ich das nicht richtig genossen,
denn ich wusste nicht, was mich später erwarten würde. Mir ist es rätselhaft,
wie ich in dieser Nacht schlafen konnte. Vielleich nicht ganz so fest wie gewöhnlich.
Aber immerhin. Die Folgen dieser ganzen Aktion kommen mit einer
Zeitverschiebung. Es waren jahrelange Schlafstörungen, auch viele Alpträume,
als ich schon längst in Vergessenheit geraten war. Die DDR war schon längst
ein Randthema geworden. Sie war ja auch von einer Sekunde auf die andere vom 2.
Oktober 1990 auf den 3. Oktober untergegangen. Aber ich nicht. Ich war
Gegenstand eines Phänomens, das sich DDR nannte, aber gar nicht mehr existierte
und trotzdem deswegen, also wegen des vergangenen Phänomens strafrechtlich
verfolgt wurde. Was dort Rechtens war oder nicht wurde jetzt auf ein paar
Hundert Menschen projiziert. Was Rechtens oder nicht Rechtens in der BRD war,
die sich als Rechtsnachfolger des 3. Reiches verstand, wurde selbst im Falle von
Todesurteilen in der Zeit von 1933 – 1945 danach nie strafrechtlich richtig
verfolgt. Die Strafverfolgung von
sogenannten DDR- Unrecht erinnert mich an das Verdrängen eigener Schuld. Das
hat mehr mit dem Mittelalter als mit der Aufklärung zu tun.
Ich könnte jetzt böse werden, aber eine Vorlesung über
Hexenverbrennung habe ich nicht gehört. Am
nächsten wurde ich um 6 Uhr geweckt. Mehrere Stunden saß ich mit den gleichen
Beamten in einem Mercedes. Wir mussten rechtzeitig in Karlsruhe beim
Bundesgerichtshof sein. Der dort zuständige Richter D. musste den Haftbefehl
innerhalb von 24 Stunden bestätigen oder aufheben. Leicht erschöpft kamen wir
rechtzeitig vor Ort an. Ein Rechtsanwalt war für mich noch nicht anwesend. Ich
selbst hatte während der bisherigen vorläufigen Verhaftung keine Möglichkeit,
mich darum zu kümmern. Das wäre technisch auch gar nicht möglich gewesen.
Meine Geldbörse und sonstigen Utensilien hatte man mir ja bereits
tags zuvor abgenommen. Ich kannte auch keinen Strafverteidiger, den ich hätte
anrufen können. Ein guter Bekannter aus der CDU, es war der Einzige aus der
Partei und ein Rechtsanwalt, dem der Medienrummel etwas eigenartig vorkam (in
diesem Stadium war er ja rechtswidrig, wie Einzelheiten an die Medien aus der
Umgebung der Staatsanwalt oder Bürgerschaftskanzlei in die Öffentlichkeit
gerieten) nicht entgangen war, hatte aber, wie sich herausstellte, einen
Strafverteidiger mobilisiert. Er war mit der Lufthansa auf dem Wege nach
Karlsruhe. Ich durfte derweil unter Bewachung durch die beiden Kriminalbeamten
eine Tasse Kaffee trinken ……. Nach ca. 1 ½ Stunden traf der Strafverteidiger in aller
Eile ein, ebenfalls gestresst. Wir hatten ca. 30 Minuten Zeit, uns
kennenzulernen und meine Verteidigung für die bevorstehende Vernehmung durch
den Untersuchungsrichter vorzubereiten. In der Kürze der Zeit konnte dabei
nicht viel herauskommen. Ich saß also wenig später vor dem U- Richter. Der
Anwalt an meiner Seite, der Bundesstaatsanwalt und die beiden Kripobeamten auf
der anderen Seite links von mir. Ich war völlig unerfahren. Heute weiß ich,
dass es für die anderen nur eine Routine war. Ohne auf meine Aussagerecht (und
das am deutschen Bundesgerichtshof !) hingewiesen zu werden, beantwortete ich
Fragen zu meinen DDR- Kontakten. Sie wurden protokolliert und ich war sogar so
blauäugig, meine Unterschrift darunter zu setzten.
Plötzlich klingelte das Telefon. Ein anderer Rechtsanwalt
meldete sich unaufgefordert. Auch er hatte über die Medien von meiner
Verhaftung erfahren und befand sich zufällig nicht weit von Karlsruhe entfernt.
Die Verhandlung war mit meiner Unterschrift eigentlich beendet und nur der
Spruch des Richters abzuwarten. Dieser verkündete großzügig eine
Unterbrechung der Sitzung. Als der zweite Rechtsanwalt- es war der bekannte
Strafverteidiger aus Hamburg – Rechtsanwalt Gerhard Strate - konnte dieser nur
noch erreichen, dass ich nicht in Karlsruhe oder was die Kripobeamten gerne
wollten, in Bonn, da sie dort in der Nähe Ihren Dienstsitz (Meckenheim) hatten,
in Haft genommen wurde. Der Richter ordnete an, dass ich mit dem PKW nach
Hamburg, wo ich seit fast 30 Jahren wohnte, dort in die U- Haftanstalt zu
bringen sei. Der Haftbefehl war vorher von ihm bestätigt worden. Die Kripobeamten waren verstimmt. Sie hatten bald
Feierabend und eine Fahrt nach Hamburg hätte bei flotter Fahrt sicher 6 – 7
Stunden gedauert. Deswegen leuchtete mir ein, dass ich erst nach Bonn ins Gefängnis
gebracht wurde. Dieser Umstand wurde aber geschickt von den Beamten genutzt. Sie
kümmerten sich nicht weiter um die Anweisung des Richters. So wurde ich mit
einem normalen Gefängnistransportwagen am übernächsten Tag nach Hamburg
verfrachtet. Diese Fahrt dauerte 5 Tage (!). Etliche Zeit später bin ich mal 10
Tage auf diese Art und Weise transportiert worden. Deswegen will ich meine
Erlebnisse in diesen Tagen im Gefängnistransportwagen, also in einem Bus, wie
es bis dahin in der BRD üblich war, hier nicht im Einzelnen beschreiben. In
Hamburg angekommen, empfand ich, den anderen Insassen des Transports ging es
wohl nicht anders, die Ankunft in einem Gefängnis, es war die U- Haftanstalt
Holstenglacis, fast als eine Befreiung. Natürlich konnte objektiv gesehen davon
keine Rede sein. – Das Gefängnis (in der damaligen Zeit also vor und 1990 bis
1995) war oder ist ein Schandfleck für eine Kulturnation, wie es die Deutschen
für sich in Anspruch nehmen. Verantwortlich dafür waren oder sind aber nicht
die “kleinen“ Beamten, die tagtäglich die Zellentüren auf – bzw.
abschließen, z.B. wenn die Insassen die Verpflegung entgegennehmen. Im
Gegenteil, auch diese Beamten haben mein Mitleid, denn sie müssen mit ansehen,
wie so mancher Insasse, für den immer noch die Unschuldsvermutung gilt, in
seiner Persönlichkeit nicht selten zerstört wird, zumindest aber schleichend
seine Persönlichkeit verliert. Je länger die U- Haft, je deutlicher der Zerstörungsprozess.
Deswegen auch die meisten Suizide in solchen Anstalten.
Kapitel
2)
Auch in der BRD ist die Androhung von Gewalt gegenüber festgenommenen Personen
nicht in jedem Fall eine strafbare Handlung – Ein Widerspruch zur
Folterkonvention. Die derzeitigen Medien- und Presseberichte über
vermutete Folter von des Terrorismus verdächtigen und entführten Menschen außerhalb
der USA, wobei der amerikanische Geheimdienst CIA dies veranlasst und
organisiert haben soll, sorgt auch bei deutschen Politikern für mehr oder
weniger deutliche Verurteilung dieser völkerrechtswidrigen Praktiken. Unbekannt
dürfte allerdings sein, dass auch in der Bundesrepublik bei der Festnahme von
Personen, auch dann, wenn die Festnahme schon erfolgt ist, die Androhung von
Gewalt bei der Identifizierungder Verdächtigen nach mir vorliegender Auskunft
der Staatsanwaltschaft Traunstein (Bayern) nicht vom Staatsanwalt verfolgt wird,
obwohl die Bundesrepublik Signatarstaat der (Anti- ) Folterkonvention ist. Folgender Sachverhalt liegt meiner Feststellung
zugrunde: Mir war klar, dass die drei anwesenden
Polizeibeamten nicht lange zögern würden, um so zu verfahren, wie angedroht.
Außerdem war mir klar, dass die Beamten schon längst, nämlich auf österreichischem
Staatsgebiet, meine Identität kannten, was sich durch spätere Akteneinsicht
auch bestätigte. Ich nannte also meinen Namen. Spätere Recherchen ließen mich wissen, dass schon die
Androhung von Gewalt in dieser Situation ebenfalls der Folterkonvention
widerspricht. Die Begebenheit im Juli 1994 fiel mir wieder ein, als der Fall des
stellvertretenden Frankfurter Polizeipräsidenten publik wurde. Ich holte
– nach dem ich die öffentlichen Diskussionen über den vorgenannten Fall
eine Zeit lang verfolgt hatte - meine alten Akten wieder hervor, wandte mich am
23.02.2004 mit einer Beschwerde an das Polizeipräsidium Oberbayern
und erhielt am 11.05.2004 folgende Auskunft vom leitenden Oberstaatsanwalt
in Traunstein (Bayern), bei dem der Vorgang, also meine Beschwerde, schließlich
angelangt war. „Die Staatsanwaltschaft (ist) berufen, über das
Verhalten von Polizeibeamten zu entscheiden, wenn der Beschwerdeführer geltend
macht, durch eine strafprozessuale Maßnahme in seinen Rechten verletzt zu
sein oder wenn sich die Beschwerde gegen eine Maßnahme richtet, die auf einer
Anordnung der Staatsanwaltschaft beruht.“ Schließlich führt der Staatsanwalt aus: Aus der
Stellungnahme der Staatsanwaltschaft ergibt sich also, dass im Falle der
Gewaltandrohung bei einer Identifizierung, in diesem Fall hatte ich mich gar
nicht dagegen gewehrt, die Androhung von Gewalt nicht Sache der
Strafverfolgungsbehörden der Bundesrepublik ist, denn eine Identifizierung
ist keine „strafprozessuale Maßnahme“. In solchen Fällen besteht also
ein quasi rechtsfreier Raum, in dem allein die Polizeibehörden evtl. weitere
„Maßnahmen“ gegen ihre Beamten beschließen können oder nicht. Die
Einstellungsbegründung: Aus den damaligen polizeilichen Stellungnahmen ergäben
sich keine Anhaltspunkte für eine Straftat. Wirklich sprachlos hat mich aber
das zweite Argument gemacht, denn aus den schriftlichen Augenzeugenberichten
meiner Lebensgefährtin vom 17.10.1994 ergäben sich keinerlei entsprechende Anhaltspunkte.
Das konnte auch nicht der Fall sein, denn sie war zwar bei der überfallartigen,
unter Gewaltanwendung erfolgten Verhaftung auf österreichischem Staatsgebiet
dabei, aber natürlich nicht bei meiner „Identifizierung“ in einer deutschen
Polizeistation. Dazwischen lag nämlich die völkerrechtswidrige Entführung
meiner Person von Österreich in die BRD. Ein Schelm, wer sich Böses bei der Argumentation der
bayerischen Staatsanwaltschaften denkt. Gerd Löffler, 10. August 2010 Großgmain Kapitel
3) Der
erste Tag nach der Entführung von Österreich nach Deutschland
Aktennotiz (hier Abschrift der handschriftlichen Aufzeichnungen in der
U-Haft) Das Geld und
die Briefmarken, es waren auch deutsche Marken (dabei),
die Kfz- Scheine und Geldbörse wurden mir abgenommen. Die Wegnahme der
Briefmarken, was nicht erlaubt ist, führte dazu, dass ich während des
folgenden 10- tägigen Verschubs keinen Brief frankieren konnte, um
nahestehende Privatpersonen zu informieren. Es können in solchen Fällen
Briefe an den Verteidiger (unfrankiert) abgegeben
werden. Ich musste mich
völlig ausziehen und bücken. Danach wurde meine Kleidung durchsucht, es wurde
meine Größe ausgemessen und ich wurde fotografiert.
*) Wie ich später erfahren habe, war es die JVA
Bad Reichenhall Hamburg, den 28,8.1994
Gerd Löffler Wenn wir Tiere wären -
„Episoden“ bei einer Reise durch Deutschland
Mit ein paar Blessuren und Schrammen und einen Tag später auftretenden
blauen Flecken an meinen Oberkörper und Armen war der Spuk erst mal beendet.
Nach meiner zweiten Verhaftung – dieses mal auf österreichischem
Staatsgebiet nahe der bayerisch- deutschen Grenze – am Montag, den 25. Juli
1994, durch drei bayerische Polizeibeamte, bei der es zu gewaltsamen
Auseinandersetzungen zwischen mir und der Polizei kam, befand ich mich wieder in
der Obhut der Bundesrepublik Deutschland.
Als ich tags darauf erfuhr, dass ich mit einem Sammeltransport in die U-
Haftanstalt Holstenglacis nach
Hamburg verbracht oder wie es Fachjargon heißt, verschubt werden sollte, kamen
bei mir unangenehme Erinnerungen auf. Schon nach meiner ersten Verhaftung 1990
bei der über 4 Tage dauernden Verschubung von Bonn nach Hamburg hatte ich
schlechte Erfahrungen gemacht. Ich erinnerte mich an den Käfig im
Gefangenentransportwagen, der über die Landstraßen mehrere Gefängnisse
ansteuerte, bis ich dann endlich in Hamburg ankam und wo dann meine Laufbahn als
Gefangener, vorerst als U- Häftling, begann. Der U- Richter beim
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe , der den ersten Haftbefehl 1990 angeordnet
hatte, gab den Beamten des BKA die Anweisung, mich wieder mit einem PKW nach Hamburg
zu transportieren. Den Polizeibeamten war der Feierabend aber wichtiger. Sie
ignorierten die Anweisung. Ein anderer Polizeibeamter brachten mich zur JVA
Bonn. Sie waren mich los und ich lernte dann auf der Weiterfahrt nach Hamburg
etwas kennen, was ich nicht für möglich gehalten habe und von dem jetzt die
Rede sein soll, in dem ich etwas genauer auf die zehntägige Verschubung
beginnend am 26. Juli 1994 von Bad Reichenhall nach Hamburg eingehe. Zehn Tage
Erfahrung haben eine bessere Aussagekraft als Erlebnisse von 4 Tagen.
Ich bin für die deutsche Justiz ein lästiger Zeitgenosse. Als Physiker
und auch später als Inhaber einer kleinen Firma habe ich gelernt fast alles,
was ggf. mal wieder wichtig werden könnte, in Form einer Notiz - mal kürzer
mal ausführlicher- festzuhalten. Deswegen weiß ich auch heute noch genau, dass
der Richter beim BGH die oben erwähnte Anweisung gab. Er wusste was mich
erwartete, er und viele hundert Richter, Staatsanwälte und Beamte der Executive
in der BRD wissen, dass Menschen auf Gefangenentransporte in der BRD je nach
Dauer der Fahrt traktiert, gepeinigt und manchmal bis an die Grenze der Folter
gequält werden. Das geschieht
nicht durch Menschen oder Personen direkt, aber die Verantwortlichen lassen die
Umstände zu, die dazu führen. Sie wissen es und nehmen es hin, dass diese Umstände
und Verhältnisse nicht abgestellt werden. Der Richter beim BGH wusste auch es
auch. Lobend sei erwähnt, er wollte es durch seine Anweisung vermeiden.
Die erste Nacht vom 25. auf den 26. Juli 1994 verbrachte im Polizeigefängnis
in Bad Reichenhall. Am 26. wurde ich dann Vormittags dem U- Richter in Laufen
(Bayern) vorgeführt. Der wedelte mit einem 5 bis 10 Seiten starken Papier
herum, dass ich noch nie gesehen hatte. Später erfuhr ich, das war der
Grenzvertrag zwischen Österreich und Deutschland zur Abwicklung des
Grenzverkehrs. Was ich zu meiner Verhaftung zu sagen hätte ? Ich forderte einen
Rechtsanwalt. Ja, der ist auf der Anreise. Er, der U-Richter, habe mit ihm
telefoniert, aber den brauchen wir jetzt nicht. Ihre Festnahme ist rechtmäßig.
Zu Gegenargumenten war ich gar nicht in der Lage, zumal ich das Papier nicht in
die Hände bekam und sicher einen Tag oder länger gebraucht hätte, den Vertrag
überhaupt zu verstehen. Die Republik Österreich protestierte später und
forderte meine Rückstellung. Ich hatte Aufenthaltsasyl in Österreich und der
zuständige Verwaltungsgerichtshof in Wien entschied Ende 1992, dass ich wegen
eines angeblich politischen Delikts (geheimdienstliche Agententätigkeit)
nirgendwohin ausgeliefert werden dürfe. Jetzt entschied U- Richter in Laufen
aber ganz schnell: Der Löffler bleibt verhaftet und wird Hamburg
transportiert. Er wird „verschubt“. Also erst mal zurück in die JVA Bad
Reichenhall.
Später habe ich durch Recherchen erfahren, dass in der BRD tagtäglich
bis auf die Wochenenden mit Sicherheit einige hundert Häftlinge kreuz und
quer durch die BRD verschubt werden. Das ist also tagtäglich ein Dauerzustand
seit dem Bestehen der BRD. Genaue Zahlen gibt es wohl nicht und können
wahrscheinlich nur geschätzt werden. Wer macht sich schon diese Mühe. Im
Rechtsstaat wird schon alles in Ordnung sein.
Es handelt sich bei den „Fahrgästen“, also bei der Verschubung, um
Beschuldigte bzw. Verdächtige, die irgendwo verhaftet wurden und um
Strafgefangene, die verlegt werden oder zu irgendwelchen Gerichtsterminen
erscheinen müssen. Die Gefangenentransporter, Busse, die von ihrer Dimension
her mit großen Reisebussen zu vergleichen sind, steuern bei ihren Kreuz-
und Querfahren auf den Landes- und Bundesstraßen alle möglichen Gefängnisse
der Republik an, entladen dort einige Häftlinge und nehmen zum Weitertransport
neue auf. Die Kapazität dieser Busse schätze ich aus meiner Erfahrung auf
mindestens 20 bis 25 Mann.
Die Gefangenen werden in verschließbaren Kabinen untergebracht. Mal sind
es Zwei- Mann- Kabinen, aber auch Einzelkabinen. Im vorderen Tei des Busses gab
es nach meiner Erfahrung auch eine Vier- Mann- Kabine. In der Mitte des Busses
verläuft ein schmaler Gang. Seitwärts sind die nur von außen verschließbaren
bzw. zu öffnenden Kabinen, die auf der Außenseite des Busses mit einem
Schlitz aus Panzerglas versehen sind, damit etwas Tageslicht reinfällt. Die „Fenster“-
Schlitze sind so schmal, dass man nicht erkennen kann, wo man sich in diesem schönen
Deutschland befindet. Lesen konnten wir kaum, keinesfalls für etwas längere
Zeit, wenn man überhaupt etwas zum Lesen dabeihatte, denn wir waren ja zum Teil
irgendwo verhaftet, anschließend gefilzt worden und meine Habseligkeiten
bestanden nur aus einer Plastiktüte. Darin waren ein paar Toilettensachen mit
ein paar Tabletten, auf die ich angewiesen war. Alles andere hat man mir
weggenommen, außer der Geldbörse auch die Briefmarken, die ich zufällig bei
meiner Verhaftung vor dem österreichischen Zollamt bei mir hatte. Aber ich
hatte neben den Tabletten etwas sehr Wertvolles. Man hatte mir in der JVA Bad
Reichenhall ein paar Blatt Papier, das in den Gefängnissen übliche graue
Papier, wahrscheinlich aus Altpapier hergestellt, und neben meiner Armbanduhr
einen Kugelschreiber überlassen.
Der Besitz einer Plastiktüte mit einer Toilettentasche, mit Zahnbürste
und einigen Tabletten war in dieser Situation keinesfalls selbstverständlich.
Das habe ich der Hartnäckigkeit meiner Lebensgefährtin, einer Österreicherin,
zu verdanken. Sie war ja in die Handgreiflichkeiten mit der deutschen Polizei
vor dem österreichischen Zollamt an der Grenze verwickelt worden, als die drei
deutschen Beamten merkten, dass sie dort auf mich wartete und laut gegen diese
Aktion protestierte, nachdem ich auf dem Boden lag und überwältigt wurde. Die
deutschen Beamten versuchten ihre Taschen zu entreißen. Sie trug dabei
ebenfalls leichte Verletzungen davon, aber schließlich, gewarnt von einem österreichischen
Zollbeamten, ließen die Deutschen von ihr ab. Nach einigem
Herumirren auf der Suche nach einem Telefon fuhr sie dann geschwind zu
unserem nahegelegenem Zuhause und packte in Eile etwas in einen Plastiksack,
u.a. auch ein paar Tabletten, fuhr zurück über die Grenze nach Bayern und im
letzten Moment konnte sie dort das deutsche Polizeiauto, in dem ich gefesselt saß,
mitten auf der Straße nach Bad Reichenhall zum Anhalten bewegen. Ich war nämlich
vor dem weiteren Abtransport auf deutscher Seite in einer kleinen
Polizeistation (Bayerisch Gmain) erst mal identifiziert worden. Mein Name war
bisher in meiner Gegenwart nicht gefallen. Unter Androhung von Gewalt wurde
mir dort deutlich gemacht, dass ich bei diesen erkennungsdienstlichen Maßnahmen
meinen Namen sagen müsse. Ich war allein und mir war klar, die Polizeibeamten
würden nicht lange herumfackeln. Also nannte ich meinen Namen, zumal mir klar
war, das meine Identität den Beamten längst bekannt war, was sich später
durch die Aktenlage auch bestätigte. Aus dieser Prozedur erklärte sich also
die kleine Zeitverzögerung von vielleicht 15 Minuten bis zum weiteren
Abtransport nach Bad Reichenhall. Mit einem unverständlichen Brummen waren
die Polizeibeamten dann bereit zu stoppen und die Plastiktüte von meiner
Lebensgefährtin entgegen zu nehmen.
War das ein schöner Sommertag am 25. Juli 1994, als ich in Österreich
gegen Mittag verhaftet wurde. Es herrschte Hochsommerwetter, um diese Uhrzeit
allerdings mit den entsprechend hohen Temperaturen um ca. 30 Grad. Ich war nur
mit einem Sporthemd und einer leichten Hose bekleidet. Mir war natürlich die
Freude vergangen, als ich dann einen Tag später den Transportwagen besteigen
musste. „Löffler, Kabine Nr. soundso“ hieß die Anweisung. Den anderen ging
es genauso. Auf Transportfähigkeit wurden wir nicht untersucht. Nach irgendwelchen
gesundheitlichen Beschwerden wurden wir nicht gefragt. Wir erhielten noch etwas
zu trinken und als Wegzehrung zwei Stullen belegte Brote. Damit waren wir gerüstet
für eine Reise auf einen Weg durch deutsche Lande, der uns unbekannt war. Über
die Reisedauer wurden wir nicht informiert.
Nachdem alle Gefangenen „verladen“ waren, so die Sprachweise der
begleitenden Vollzugsbeamten, setzte sich der Transportwagen in Gang. Die
Dieselmotoren sprangen an. Ich wusste gar nicht genau wo ich war, obwohl ich das
richtig vermutet habe. Von Bad Reichenhall ging es los, aber wohin ? Natürlich
nach Hamburg in die U- Haft. Vier Tage hatte ich in gleicher Situation verbracht
als ich 1990 von Bonn nach Hamburg verbracht wurde. Sollte es jetzt doppelt so
lange oder länger dauern? Mir schwante Böses. So lange von der Außenwelt
abgeschnitten ? Ich war in einer Zwei- Mann- Kabine. Mein Gegenüber, in dieser
Situation also mein Kollege, ein jüngerer Mann, hatte wie ich seine
Habseligkeiten ebenfalls auf seinem Schoss. Mehr Platz war in der Kabine, die
natürlich verriegelt war, nicht. Eine Ablagefläche gab es nicht. Wir saßen
auf einer Holzfläche, die man als Sessel hätte bezeichnen können, wenn sie
Armlehnen gehabt hätte, und versuchten unsere Beine zu sortieren. Ausstrecken
konnten wir sie nicht. Wir mussten kerzengerade sitzen bleiben, um nicht
miteinander ins Gehege zu kommen. Aufstehen konnte nur jeweils einer von uns.
Dabei trat man ungewollt dem anderen auf die Füße. Die Kabine war zu klein,
viel zu klein, und u.a. deswegen ist die Bezeichnung Käfig keine Übertreibung.
Wir musste schließlich etliche Stunden am Tag und viele Tage hintereinander
darin ausharren. Etlichen anderen „Passagieren“ erging es genau so.
Nach einem kurzem Wortwechsel schauten wir erst mal durch den Sehschlitz,
um herauszufinden, in welche Richtung der Transporter sich in Bewegung gesetzt
hatte. Das herauszufinden, war wegen der stark eingeschränkten Sicht nach außen
unmöglich. Die Autobahnen wurde gemieden. Wir tuckerten auf Land- und
Bundesstraßen durch Dörfer und kleinere Städte dahin. Das konnten wir
feststellen. Ich weiß heute noch nicht, wo ich überlall in Deutschland auf
dieser Reise gewesen bin.
Das Geräusch der Dieselmotoren war unser ständiger Begleiter.
Schallschutz war in diesem Gefährt kaum vorgesehen. Der Lärmpegel war so
hoch, dass wir während der Fahrt keine Chance hatten , uns durch Rufen dem
Begleitpersonal, routinierte Vollzugsbeamte, bemerkbar zu machen. Einen
Klingelknopf oder gar eine Alarmanlage gab es in der Kabine nicht. Das
Begleitpersonal saß sicher vorn bequem in der Führerkabine oder in einem
anderen Abteil des Busses. Es mag sein, dass sie mal einen Kontrollgang gemacht
haben. Das konnten wir aber aus der Kabine nicht erkennen, denn eine
Sichtverbindung zum Mittelgang des Busses gab es nicht. Wir waren nicht allein
in diesem Gefährt und waren es doch, eingeschlossen mit etwas Tageslicht, das
uns durch den Sehschlitz zugestanden wurde, und hofften, dass dieser Tag bald zu
Ende gehen möge. Es war wieder ein Hochsommertag und die Temperatur in der Kabine
stieg und stieg. Es herrschten nach ca. zwei Stunden saunaähnliche Verhältnisse.
Eine Toilette gab es offensichtlich nicht. Ich habe nie eine gesehen. Wir wurden
auch nicht eingewiesen, wie wir ggf. unsere Notdurft verrichten sollten. Aber
wer schwitzt braucht ja auch nicht so schnell zur Toilette.
Natürlich gab es eine Lüftung in der Kabine. In der Decke befand sich
eine kreisrunde Öffnung von ca. 10 bis 15 cm Durchmesser und man sah, dass sich
dort ein mehrarmiges Flügelrad drehte. Diese Rad beförderte Außenluft in
die Kabine. Das bedeutete Sauerstoff, aber gleichzeitig bei den hohen Außentemperaturen
in diesem Sommer auch Warmluftzufuhr in unseren Käfig. Mit einem Schieber
sollte die Luftzufuhr geregelt werden. Einen solchen Schieber gab es auch unten
an der Kabinentür, wo die Luft in den schmalen Zwischengang des Transporters
wieder entweichen sollte. Alle ca. 15 oder 20 Kabinen waren so ausgerüstet.
Einfach genial. Nur bei dieser Zahl von Kabinen funktioniert ein solches System
nur effektiv, wenn auch ein konstantes Druckgefälle zwischen den Kabinen und
dem Zwischengang garantiert wird. Das war offensichtlich nicht gegeben. Das
Herumdrehen an den Schiebern, das wegen der Enge sowieso einige Verrenkungen
erforderte, war meine Hauptbeschäftigung am ersten Tag dieser Reise. Schließlich
gaben wir es auf, hofften auf genügend Sauerstoff und ertrugen die Hitze der
sich im Käfig stauenden Luft, in dem wir unsere Hemden auszogen. Es bedarf
keiner besonderen Erklärung, dass der Bus sowieso durch die pralle Sonne
insgesamt aufgeheizt wurde. So war das auch in den folgenden Tagen. Irgendwann
waren fast jeden Tag die Temperaturen soweit angestiegen, dass man in die Nähe
von Angstzuständen kam. Kreislaufkollaps, ja das passiert im normalen Leben
auch mal. Aber hier ? Wegen des Motorenlärms hätte auch das Rufen oder
Schreien nichts genutzt. Man hätte uns kaum gehört. Wir hatten auch keine
Anweisung erhalten, was zu tun sei, wenn jemand zusammenklappt. Für diesen Fall
hatte ich mir vorgenommen zu versuchen, rechtzeitig die Kabinentür einzutreten,
was mir wahrscheinlich aber nicht gelungen wäre.
Die „Rettung“ aus diesen misslichen Situationen waren die Pausen, die
ca. alle vier Stunden eingelegt wurden. Dort bekamen wir wieder etwas zum
Trinken und eine Suppe oder die Tagesspeise, wenn wir Zwischenstation bei
einem Gefängnis machten. Übernachtet haben wir in den Gefängnissen, die
angesteuert wurden, meistens in behelfsmäßig für jeweils eine Nacht
hergerichteten Zellen. Eine Decke und eine Pritsche. Wir waren schließlich nur
„Durchgangshäftlinge“. Dann ging es am nächsten Tag um 6 oder 7 Uhr
weiter. Da wir im Juli/ August 1994 einen anhaltenden Hochsommer hatten, blieb
uns auch in den folgenden Tagen der „Komfort“ in den Kabinen – wie oben
beschrieben – erhalten. Aber ich erlebte noch einmal eine Steigerung:
Jeden Tag wurden die Kabinen gewechselt. Wir wurden aufgerufen und hatten
uns bei Betreten des Fahrzeugs in eine bestimmte Kabine zu begeben. Es
existierte für das Beladen jeden Tag ein neuer Belegungsplan. Einmal habe ich
Pech gehabt. Ich wurde schon beim Betreten der Kabine am Ende des Transporters
stutzig. Es war eine Ein- Mann- Kabine. Der Holzsitz war aber etwas höher
angebracht als zuvor in den anderen Kabinen. Er befand sich auf einer Wölbung,
d.h. die Kabine hatte keinen durchgehenden ebenen Fußboden. Der war nur
andeutungsweise vorhanden, was das Stehen noch beschwerlicher machte. Fast kam
ich mir beim Hinsetzten vor, als hätte man für mich einen kleinen Hochsitz
eingerichtet. Als der Bus anfuhr, merkte ich, was los war. Unter meinem Sitz
befand sich ein Aggregat. War es ein Kompressor für Druckluft oder gar der
Dieselmotor? Ich weiß es nicht. Die Vibrationen schienen mir noch stärker als
tags zuvor in einer anderen Kabine. Mit Sicherheit konnte ich aber feststellen,
die Fläche auf die mein „Holzsitz“ montiert war, erwärmte sich zunehmend
und nun wurde ich nicht nur von oben durch die Warmluft sondern auch noch von
unten durch das Aggregat beheizt ...... In solchen Situationen überlegt man,
was tun, wenn die Grenze des noch Erträglichen überschritten wird. Ich dachte
wieder an das Eintreten der Tür. Ein „Probeversuch“ ergab aber ganz
schnell, ich konnte wegen der Enge meine Beine gar nicht soweit anwinkeln, um
die nötige Kraft aufzubringen, wirksam gegen die Kabinentür zu treten. Es
blieb mir nur der Trost, dass nichts passieren und ich durchhalten würde. Ungefähr
alle 10 Minuten schaute ich auf meine Armbanduhr. Jetzt muss doch bald die Pause
kommen. Ich sitze doch hier in dieser Enge schon 2 oder 3 Stunden. Wann stoppt
der Bus endlich? Die Zeit verstrich im Schneckentempo.
Am Samstag / Sonntag, den 30./ 31. Juli 1994 waren wir schließlich in
Frankfurt angekommen. Im Gefängnis (welches?) konnten wir endlich pausieren.
Ich war mit ca. 8 „Kollegen“ des Transports in einem Raum untergebracht. Wir
schliefen in Stockbetten. Im Raum waren auch ein Tisch und vielleicht drei Stühle.
Es war eng, aber ein Hauch von zivilisierter Welt kehrte zurück. Wir konnten
uns zum ersten Mal auf dieser Reise in einem etwas größerem Kreis kennenlernen
und miteinander etwas ausführlicher reden. Wir durften unter die Dusche und
bekamen auch einen Hofgang von einer Stunde eingeräumt. Unsere Wäsche zu
wechseln war aber nicht möglich. Wir hatten nichts zum Tauschen. - Nun konnten
wir aber ein paar Zeilen schreiben, denn unsere Verwandten, Bekannten, Freunde
oder Rechtsanwälte wussten nicht, wo wir in Deutschland festsaßen. Aber schon
tat sich die nächste Hürde auf. Wir hatten keine Briefmarken. Kostenlos wurden
aber nur Briefe an Rechtsanwälte weitergeleitet. Ein paar Groschen für
Briefmarken hatten wir auch nicht. Geld wurde uns bei der Festnahme ja
abgenommen. Telefonieren wurde nicht erlaubt und wäre ebenfalls am fehlenden
Geld gescheitert. Wir waren also weiter isoliert. Das ist nach meiner Erfahrung
die Praxis während der Häftlingstransporte Deutschland.
Ich erinnere mich an einen Häftling, der nichts bei sich hatte, noch
nicht mal eine Plastiktüte und den man auch vor Tagen irgendwo aufgegriffen
hatte. Er hatte noch keine Vertretung durch einen Rechtsanwalt und wollte mit
einem Anwalt Kontakt aufnehmen. Ein Vollzugsbeamter gab ihm ein Frankfurter
Telefonbuch. Nach dem Alphabet könne er sich ja einen aussuchen. Dieser Mann
lief nun verzweifelt von einem zum anderen in unserer Gruppe und bettelte um
Kleingeld, um mit einem Rechtsanwalt aus seinem Heimatort telefonieren. Keiner
von uns konnte ihm helfen. Während eines tagelang andauernden Transports ist
die freie Auswahl einer Rechtsvertretung ein Märchen.
Bei dieser Gelegenheit ließ ich mir in Frankfurt am 31. Juli von einem
Kollegen einen noch sichtbaren Bluterguss und Schrammen an meinen Armen
schriftlich bestätigen, die auf die Auseinandersetzung mit der Polizei 7 Tage
zuvor zurückzuführen waren. Wir kamen natürlich auch ausführlicher auf die
miserablen und stressigen Transportbedingungen zu sprechen. Der Kollege
beschrieb unsere Situation in den Häftlingsbussen mit den Worten „ Wenn wir
Tiere wären, hätte der Tierschutzbund schon längst Strafanzeige erstattet“.
Diese treffende Beschreibung unserer Situation werde ich mein Leben lang nicht
vergessen.
Am nächsten Tag wurden wir wieder in den Transportwagen verfrachtet. Wir
müssen gestunken haben, da die verschwitzte Wäsche bzw. Kleidung nicht
gewechselt werden konnte. Die Reise ging unter den schon beschrieben Bedingungen
weiter. Am Dienstag, den 2. August waren wir schließlich in Kassel angekommen.
Ich war über eine Woche auf dem Transportweg. Von hier aus schrieb ich meinen
Rechtsanwalt in Hamburg an. Diese Post wurde ja befördert. Ich berichtete ihm,
dass meine Ankunft in Hamburg ungewiss sei schilderte ihm u.a. die
Bedingungen, die ich während des Transports vorfand:
„Die Fahrt im Mannschaftswagen läuft unter den gleichen Bedingungen ab
wie vor 4 Jahren. Wir werden eingezwängt auf kleinstem Raum. Für etliche
Stunden steigen die Temperaturen wahrscheinlich bis zu 30 – 35 Grad C.
Einige Häftlinge schreien und meutern und machen dadurch alles nur noch
schlimmer. Es hat sich in diesem Bereich in Deutschland also nichts geändert“.
Am gleichen Tag schrieb ich eine Beschwerde an die Leitung der JVA
Kassel. Papier und einen Kugelschreiber gehörten ja zu meinen Besitztümern.
Das Anfertigen einer Kopie war nicht möglich. Das ist schon in der normalen U-
Haft ein großes Problem. Wer soll diese Kopie für einen Transporthäftling
bezahlen? Aber in meinem Notizkalender steht für diesen Tag „Beschwerde“.
Beschwert habe ich mich u.a. über die Transportbedingungen, nicht wissend, dass
die Gefängnisleitung dafür gar nicht zuständig war. Dieser Beschwerde bin ich
später nachgegangen. Ich habe nämlich nie eine Reaktion erhalten. Gelesen,
gelacht, gelocht oder liegengelassen und verschwunden. Dies ergab ein
Schriftwechsel mit der JVA Kassel und anderen Behörden im Jahr 2000, als ich
schon längst wieder in Österreich war. Ich erfuhr dabei, wie kompliziert die
Zuständigkeit deutscher Behörden für Häftlingstransporte in Deutschland ist.
Mal wechselt sie von Bundesland zu Bundesland, mal aber auch nicht. Die jeweils
zuständige Behörde ist wahrscheinlich auch den Vollzugsbeamten in den Gefängnissen
in vielen Fällen nicht bekannt. Schließlich erfuhr ich vom Polizeipräsidium
in Kassel, dass dort meine Beschwerde nicht eingegangen war .......Transporthäftlinge
sind offenbar Strandgut in unserem Staat.
Nach 10 Tagen, am Donnerstag, den 4. August 1994, war ich endlich in
Hamburg angekommen. Die Tortour hatte ein Ende. Ich war erleichtert, nun
endlich in der U- Haftanstalt Holstenglacis zu sein, die ich ja aus dem Jahr
1990, als ich zwei Monate dort verbrachte, in Erinnerung hatte. Wahrscheinlich
werden Häftlinge oder ehemalige Häftlinge nicht verstehen, wie man bei
Einlieferung in diese Anstalt in Hamburg als Erleichterung verspüren kann. Sie
war (oder ist auch heute noch?) ein Schandfleck für eine Stadt, die sich Freie
und Hansestadt nennt („Zustände in der U- Haft menschenunwürdig“, s. Die
Welt vom 18.01.1995). Von einigen Häftlingen wurde sie zu meiner Zeit als die
„Hölle des Nordens“ bezeichnet. Aber für mich war das vorläufige
Einsperren in einen Raum, der mit etlichen Bettgestellen und wild herumliegenden
Matratzen die erste richtige Entspannung nach 10 Tagen. Offensichtlich war es
ein Abstellraum. Ich konnte es mir dort etwas gemütlich machen, bis ich nach
ca. 2 oder 3 Stunden in eine richtige Zelle eingewiesen wurde. Als man mir den
Restbestand meiner Tabletten wegnahm, hab ich mir nichts Böses dabei gedacht.
Ich rechnete damit, zügig einem Arzt vorgeführt zu werden. Das aber dauerte
zwei oder drei Tage. Die Begründung war, man könne so schnell meine Akte aus
dem Jahr 1990 im Archiv nicht finden ........... Später habe ich mitbekommen,
dass in dieser Anstalt von 700 bis 800 Häftlingen nicht einmal ständig ein
Arzt anwesend war.
Zurück zum Transport: Ich verfasste ungefähr 3 Wochen später einen
ausführlichen Bericht und schickte ihn auf dem in U- Haftanstalten üblichen
Postweg, d.h. er wurde vom Oberlandesgericht gelesen, an einen Freund mit der
Bitte, ihn dem Senator für Justiz in Hamburg vorzulegen. In diesem Bericht
vom 28. August 1994 heißt es abschließend: „Der
Sammeltransport von Untersuchungshäftlingen und Strafgefangenen in der
Bundesrepublik Deutschland widerspricht ·
der Würde
des Menschen ·
der Fürsorgepflicht
für die Häftlinge und ·
einer
Reihe von technischen Sicherheitsvorschriften für Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr.
Der letzte Punkt bezieht sich auf einen möglichen Unfall im Straßenverkehr.
Dazu habe ich u.a. ausgeführt:
„Bei einem Verkehrsunfall gibt es für die Häftlinge in ihren Kabinen
keinen Fluchtweg. Die Kabinen sind vom Gang in der Mitte des Transportwagens mit
einem Spezialschlüssel, d.h. von außen verriegelt. Die Verriegelung erfolgt
also mechanisch. Es gibt dementsprechend keine zentrale
Entriegelungsvorrichtung. Im Falle eines schweren Unfalls ist ein großer Teil
der Häftlinge rettungslos verloren.“
Die Antwort des damals parteilosen Senators für Justiz in Hamburg war
„erhellend“. So etwas war ihm noch nicht über den Weg gekommen. Das mag aus
seiner persönlichen Sicht stimmen.
In der Hamburger Bürgerschaft war der Gefangenentransport 1990 schon
einmal ein Thema. Völlig unabhängig von meiner Strafanzeige wegen dieser
Missstände, die ich schon 1990 gestellt hatte, die aber wegen angeblich
mangelnder Beweise von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde, stellte die
damalige GAL- Abgeordnete Dagmar Pelz, die also auf einem völlig anderen Wege
auf dieses Problem aufmerksam wurde, zur Verschubung von Häftlingen im Januar
1991 eine Anfrage im Hamburger Parlament und machte auf diese Missstände aufmerksam.
Und nun kam es ans Tageslicht:
Das Hamburger Abendblatt berichtete am 22. Januar 1991 darüber mit einer
großen Schlagzeile „Am Rande der Menschenwürde“ und „Juristen und
Politiker kritisieren Gefangenentransporte“ ausführlich.
Die Fotos konnten nur Kenner der Szene etwas sagen, aber die Umstände
solcher oft lang anhaltender Transporte, die Zustände während des Transports
und in den Transportbussen wurden treffend beschrieben. Ein Seelsorger der U-
Haftanstalt in Hamburg, dem die Zustände bekannt waren, wurde um Stellungnahme
gebeten. Er wurde in der Zeitung u.a. mit den Worten zitiert: „Das geht tatsächlich
an den Rand der Menschenwürde“. Der damalige Sprecher des Hamburger
Anwaltvereins nannte die Transporte lt. Zeitungsartikel als „menschenunwürdig“.
Die Abgeordnete selbst wurde mit den Worten zitiert, „da ist bald die Grenze
der Folter erreicht“. Ein
Professor für klinische Psychologie der Universität Hamburg äußerte sich
mit der Feststellung: „ Die Wahrscheinlichkeit, das Menschen in solchen Zellen
Angstzustände bekommen, ist natürlich erhöht. Vor allem aber sind stundenlange
Fahrten in solchen Wagen ethisch nicht zu vertreten“. Die Sprecherin der
Justizbehörde bezeichnete die Zustände als „nicht besonders angenehm
....Aber es gibt keine anderen Möglichkeiten. Wollte man die Gefangenen
direkter und damit schneller Transportieren, würde das mehr kosten“.
Aus dem Artikel des Hamburger Abendblatts geht hervor, dass eine
Einzelzelle in den Transportwagen ca. 70 mal 90 cm groß ist. Für eine
Doppelkabine ist aber die effektiv zur Verfügung stehende Fläche für jeden Häftling
– wir konnten nur unter Schwierigkeiten aufstehen - noch geringer und
deswegen bezeichne ich diese Zellen zusammen mit den sonstigen Umständen eines
tagelangen Transports als Käfig.
Weiterhin ergibt sich aus der Schilderung und nach den Recherchen des
Journalisten, dass nach Hamburg jährlich ca. 2500 Häftlinge transportiert
wurden. Der Leser möge selbst eine Hochrechnung anstellen, um zu erahnen, was
sich tagtäglich auch jetzt im vereinten Deutschland unbemerkt von der Öffentlichkeit
auf unseren Straßen abspielt.
Im Jahr 1994 versuchte der Justizsenator in Hamburg auf meine Eingabe
hin, alles im besten Licht erscheinen zu lassen. Die Missstände, wie sie 1991
durch die Anfrage im Parlament offensichtlich wurden, seien in Hamburg
abgestellt worden. Der Tenor seiner Antwort also: In Hamburg gibt es so etwas
nicht. Das „durchschlagendste“ Argument dieses Politikers war, Hamburg sei
gar nicht für den Transport, mit dem ich 1994 in die U- Haft Holstenglacis
verbracht worden war, zuständig gewesen. Hamburg sei aufgrund einer
bundesweiten Absprache für die Transporte „Hamburg- Stade- Bremen und zurück
sowie Hamburg- Lübeck und zurück“ zuständig. Ich sei außerdem nicht mit
einem Hamburger Transportfahrzeug befördert worden. So ein Pech für mich,
ich bin nämlich, wie sich aus der Antwort des Senators ergibt, ausgehend von
Bad Reichenhall die Strecke München- Nürnberg- Frankfurt- Kassel- Hannover
schließlich nach Hamburg transportiert worden. Andere Landesbehörden waren
demnach für mich zuständig. Ob meine Eingabe wohl weiter gereicht wurde ? Ich
habe nie wieder etwas davon gehört. Gelesen, gelacht und gelocht ?
Nun kann man dagegen einwenden, das war alles so 1990 oder 1994, aber
jetzt sind 10 bis 15 Jahre vergangen und die Rechtsstattlichkeit der
Bundesrepublik ist auf einem so hohen Stand, dass erkannte Missstände, die
zumal noch gegen die Menschenwürde verstoßen,
abgestellt werden. Die Bundesrepublik ist schließlich kein
„Unrechtsstaat“. Davon war ich nie voll überzeugt. Dort wo keine Lobby
vorhanden ist, werden Missstände geduldet, mit dem Kostenargument
gerechtfertigt oder schlichtweg ignoriert, wenn es sich bei den Betroffenen –
wie in diesem Fall – um eine Minderheit handelt.
Etwas unerwartet stellte sich aber jetzt im Jahr 2005 heraus, dass meine
Aufzeichnungen und Dokumentationen über den geschilderten Vorgang, auch wenn
ich gut 10 Jahre warten musste, bestätigt wurden. Ich stieß auf einen Artikel
in der Zeitschrift für Rechtspolitik, Ausgabe 3/ 2005. Der Straf- und
Ermittlungsrichter Christian Kropp beim Amtsgericht Sonderhausen veröffentlichte
dort einen Beitrag zum Thema „Rechtswidrigkeit des gegenwärtigen
Gefangenentransports“. Neben etlichen Fragwürdigkeiten solcher Transporte aus
juristischer Sicht, stellte er nicht nur fest, dass man über solche Transporte
„so gut wie nichts“ in der Rechtsliteratur findet, sondern auch Folgendes:
„Es gibt Menschen, die längere Zeiträume auf einer Fläche
von weniger als einem halben Quadratmeter in Omnibussen transportiert werden, im
Sommer dabei nicht selten in praller Hitze. Auf diese Weise werden sie von
Anstalt zu Anstalt ohne Außenkontakt oder Kontaktmöglichkeit zu ihrem Rechtsanwalt befördert. Wer jetzt meint, es handele
sich um die Beschreibung einer Szene aus einem Staat in der so genannten
Dritten Welt, der irrt. Beschrieben ist die gegenwärtige Praxis des
Gefangenentransports, wie sie in Deutschland trauriger Alltag ist. So dauert
etwa eine Fahrt in dieser Form von Freiburg i. Br. nach Stralsund 16 Tage, von
Aachen nach Dresden 15 Tage.........Dass ein solcher Transport unter Umständen
rechtsstaatswidrig und menschenunwürdig ist, liegt nahe.“ Weiter heißt es dort in diesem Beitrag:
„Eine lange
Transportdauer, und dieser in der Praxis nicht selten anzutreffende Fall soll
hier die Grundlage bilden, bedeutet für den Beschuldigten über physische
Strapazen hinaus zahlreiche Einschränkungen. In dieser Zeit besteht keine
Kontaktmöglichkeit nach außen, etwa in Form eines Briefkontakts. Zwar wird der
Beschuldigte Briefe in der jeweiligen Justizvollzugsanstalt, in der er übernachtet,
versenden, jedoch kaum welche von Dritten erhalten können. Ein Besuch von
Angehörigen oder durch seinen Rechtsanwalt ist dabei gar nicht möglich,
Telefonkontakte sind zudem erheblich eingeschränkt. Stellt der Beschuldigte in
dieser Zeit des Transports Anträge, so dürfte eine rechtzeitige und
zeitnahe Erreichbarkeit des zuständigen Gerichts kaum zu gewährleisten sein. und
„Die Bedingungen des Transports sind in beiden Bereichen (Anmerkung:
Angeklagte und Strafgefangene) zudem vielfach nicht mehr menschenwürdig. Die
geringe Verweilfläche, Strapazen auf längeren Transporten als solche, Hitze
und Kälte und die Transportdauer degradieren den Beschuldigten zum Objekt
staatlichen Handelns. Die Praxis ist somit in ihrer aktuellen Ausgestaltung
schlicht verfassungswidrig, Art. l I GG........Es bleibt daher festzuhalten: Der
Transport von Gefangenen und Angeklagten im Vollzug bzw. im Haftrecht ist für längere
Zeiträume grundgesetzwidrig und verstößt unter den gegebenen Umständen gegen
die Menschenwürde.“
Diese Feststellungen stammen von einem Straf- und Ermittlungsrichter aus
dem Jahr 2005! Manchmal muss man wohl im Leben 10 Jahre oder länger warten können.
Mir allein hat man mit Ausnahme einiger Freunde nicht geglaubt und hätte es
auch zukünftig nicht getan.
Die Bundesrepublik Deutschland verstößt seit vielen Jahren in den
dargelegten Fällen gegen das Recht. Davon sind eine nicht genau bekannte Anzahl
Menschen tagtäglich betroffen und über die Jahre und Jahrzehnte hinweg sind
es viele tausend Menschen, mit denen rechtswidrig umgegangen wurde. Sie wurden
und werden nicht nur gedemütigt. Sie wurden und werden so traktiert wie von mir
geschildert. Sie wurden und werden gepeinigt. Die Bundesrepublik Deutschland
ist eben nicht der Rechtsstaat für den sie sich hält. Welchen Schaden und
welche Verletzungen an Häftlingen hat diese Republik bisher schon angerichtet? Krumpendorf (Österreich), den 28. November 2005
Gerd Löffler
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