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   Gerd Löffler hatte in Österreich seinen Wohnsitz in Großgmain b. Salzburg. Dieser Ort ist eine klei- ne Grenzgemeinde zu Bayern auf dem Wege von Salzburg nach Bayerisch Gmain (BRD) und weiter nach Bad Reichenhall (BRD).

Verhaftung in Österreich

   Am 25.07.1994 wurde Dr. Löffler zur Erledigung von Zollformalitäten wegen eines Umzugsgutes, das bereits am 23.07.1994 nach Österreich eingeführt worden war, zum österreichischen Zollamt, also vom österreichischem Zollamt- sleiter, an die Grenze in Großgmain bestellt und dort vor dem Zollamtsgebäude auf österreichischem Hoheitsgebiet nach Erledigung der Formalitäten von deutscher Polizei überfallen, festgehalten und wenige Minuten später nach Deutschland verbracht und damit abermals verhaftet. Die unmittelbare Inter- vention  (wie spätere Ermittlungen ergaben, s. unten) des österreichischen Zollamtsleiters war fruchtlos. - Im Untersuchungsgefängnis Hamburg sah Dr. Löffler seinem Prozess entgegen, der am 11.11.94 vor dem Hanseatisc hen Oberlandesgericht (HOLG) begann.  

Haftbedingungen

  Schriftliche Interventionen von Dritten gegen die Haftbedingungen bis zum Prozessbeginn und eigene Aufzeichnungen zeigen, dass Dr. Löffler offensichtlich während dieser Haftzeit misshandelt wurde. Er befand sich in einem Schockzu- stand. Die medizinische Versorgung, auf die Dr. Löffler u.a auch wegen seines traumatischen Zustandes angewiesen war,  war monatelang keineswegs aus- reichend. Ausführlich kann der Leser sich über die Haftbedingungen die Dr. Löffler hinnehmen musste auf der Webseite www.menschenraub.at informieren. Ob dadurch auch ein Verstoß gegen die Anti- Folterkonvention vorlag, ist nicht auszuschließen und muss dem Ergebnis weiterer Ermittlungen vorbehalten bleiben. (s. auch Bürgerprotest)

Strafurteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg

   Am 29.11.1994 wurde Dr. Löffler zu 30 Monate Haft wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit verurteilt. Außerdem wurden DM 15.000,-- dem Verfall angeordnet und ihm das aktive und passive Wahlrecht für drei Jahre entzogen. Das HOLG war der Auffassung, dass die Festnahme in Österreich rechtskonform war. Selbst, wenn das aber nicht der Fall wäre, so wäre ein Verstoß gegen die Normen des Völkerrechts kein Verfahrenshindernis. Eine Stellungnahme der Republik Österreich wurde nicht abgewartet. Gegen dieses Urteil wurde anfangs Revision eingelegt, diese aber wenige Tage später auf Anraten des Verteidigers (RA Gerhard Strate) zurückgezogen, da Dr. Löfflers Gesundheit stark angeschlagen und angeblich nur noch eine geringe Haftzeit zu überstehen war, denn Dr. Löffler würde  - so der Rechtsanwalt - spätestens bei einem Protest der Republik Österreich „herausgeholt“.

Reaktion und Protest der Republik Österreich

   Am 16.12.1994 bezeichnete das österreichische  Justizministerium die Festnahme von Dr. Löffler (am 25.7.1994 ) als rechtswidrig und ersuchte das österreichische Außenministerium formell bei der BRD zu protestieren und die Rücklieferung zu fordern. Es folgte am 18.1.1995 ein Protest sowie die Forderung nach Rücklieferung durch den Botschafter der Republik Österreich in Bonn und am 24.3.95 eine Protestnote (Verbalnote) beim deutschen Außenministerium. Die BRD wies die Proteste zurück.

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