Gerd
Löffler hatte in Österreich seinen Wohnsitz in Großgmain b. Salzburg.
Dieser Ort ist eine klei- ne Grenzgemeinde zu Bayern auf dem Wege von
Salzburg nach Bayerisch Gmain (BRD) und weiter nach Bad Reichenhall
(BRD).
Verhaftung
in Österreich
Am
25.07.1994 wurde Dr. Löffler zur Erledigung von Zollformalitäten wegen
eines Umzugsgutes, das bereits am 23.07.1994 nach Österreich eingeführt
worden war, zum österreichischen Zollamt, also vom
österreichischem Zollamt- sleiter, an die Grenze in Großgmain bestellt und dort vor dem
Zollamtsgebäude auf österreichischem Hoheitsgebiet nach Erledigung der
Formalitäten von deutscher Polizei überfallen, festgehalten und wenige
Minuten später nach Deutschland verbracht und damit abermals
verhaftet. Die unmittelbare Inter- vention (wie spätere Ermittlungen ergaben, s. unten) des
österreichischen Zollamtsleiters war
fruchtlos. - Im Untersuchungsgefängnis Hamburg sah Dr. Löffler
seinem Prozess entgegen, der am 11.11.94 vor dem Hanseatisc hen Oberlandesgericht (HOLG) begann.
Haftbedingungen
Schriftliche
Interventionen von Dritten gegen die Haftbedingungen bis zum
Prozessbeginn und eigene Aufzeichnungen zeigen, dass Dr.
Löffler offensichtlich während dieser Haftzeit misshandelt
wurde. Er befand sich in einem Schockzu- stand. Die
medizinische Versorgung, auf die Dr. Löffler u.a auch wegen
seines traumatischen Zustandes angewiesen war, war
monatelang keineswegs aus- reichend. Ausführlich kann der
Leser sich über die Haftbedingungen die Dr. Löffler
hinnehmen musste auf der Webseite www.menschenraub.at
informieren. Ob dadurch auch ein
Verstoß gegen die Anti- Folterkonvention vorlag, ist nicht
auszuschließen und muss dem Ergebnis weiterer Ermittlungen
vorbehalten bleiben. (s. auch Bürgerprotest)
Strafurteil
des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg
Am
29.11.1994 wurde Dr. Löffler zu 30 Monate Haft wegen
geheimdienstlicher Agententätigkeit verurteilt. Außerdem wurden DM
15.000,-- dem Verfall angeordnet und ihm das aktive und passive
Wahlrecht für drei Jahre entzogen. Das HOLG war der Auffassung, dass die
Festnahme in Österreich rechtskonform war. Selbst, wenn das aber nicht
der Fall wäre, so wäre ein Verstoß gegen die Normen des Völkerrechts
kein Verfahrenshindernis. Eine Stellungnahme der Republik Österreich
wurde nicht abgewartet. Gegen dieses Urteil wurde anfangs Revision
eingelegt, diese aber wenige Tage später auf Anraten des Verteidigers
(RA Gerhard Strate) zurückgezogen, da Dr. Löfflers Gesundheit stark
angeschlagen und angeblich nur noch eine geringe
Haftzeit zu überstehen war, denn Dr. Löffler würde - so der
Rechtsanwalt - spätestens bei einem
Protest der Republik Österreich „herausgeholt“.
Reaktion
und Protest der Republik Österreich
Am
16.12.1994 bezeichnete das österreichische Justizministerium die
Festnahme von Dr. Löffler (am 25.7.1994 ) als rechtswidrig und ersuchte
das österreichische Außenministerium formell bei der BRD zu protestieren und
die Rücklieferung zu fordern. Es folgte am 18.1.1995 ein Protest sowie
die Forderung nach Rücklieferung durch den Botschafter der Republik
Österreich in
Bonn und am 24.3.95 eine Protestnote (Verbalnote) beim deutschen Außenministerium.
Die BRD wies die Proteste zurück.
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