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Protest des österreichischen Botschafters beim deutschen Auswärtigen Amt

   

  Nachstehendes Dokument ist eine Vermerk aus dem deutschen Auswärtigem Amt vom 24. Januar 1995, der den Protest des österreichischen Botschafters am 18. Januar 1995 gegen die Verhaftung von Dr. Löffler auf österreichischem Hoheitsgebiet und seine gewaltsame Verbringung in die BRD wiedergibt.

   

  Der Botschafter bezeichnete die Aktion als "Kidnapping", forderte offensichtlich  die Rückführung von Dr. Löffler und überreichte seinerseits eine Notiz (s. nächste Seite). Es folgte die offizielle Protestnote der Republik Österreich am 24. März 1995 (s. ebenfalls folgende Seiten)

  

Az.: 511-531.41/58-94 Bonn, 24. Januar 1995
Verf.: LRI Fabri-Weiland HR: 2873

 

 

Vermerk

Betr.: Strafsache gegen Dr. Gerd Löffler

Festnahme in Österreich durch deutsche Beamte am 25. Juli 1994;

hier: Vorsprache des Botschafters der Republik Österreich bei D 5
am 18.01.1995 um 11.30 Uhr

 

Anlg.: 1. Notiz der österreichischen Botschaft vom 18.01.1995

2. Auszug aus Schriftsatz des Generalbundesanwalts vom 28.10.1994

1. Das Gespräch verlief in sehr freundschaftlicher Atmosphäre. Der Botschafter vertrat jedoch deutlich den österreichischen Standpunkt, wonach die Festnahme rechtswidrig gewesen sei (siehe Anlage 1) und Dr. Löffler deswegen an Österreich "zurückgegeben" werden müsse.

2. D 5 wandte sich gegen den vom Botschafter gebrauchten Begriff "kidnappen", trug als unsere Haltung den Text der Ziffer TU des Schriftsatzes des Generalbundesanwalts vom 28.10.1994 vor (wonach die Festnahme durch das deutsch-österreichische Abkommen über Erleichterungen der Grenzabfertigung gedeckt war) und übergab eine Kopie dieser Textstelle (siehe Anlage 2).

Auf Frage des Botschafters erklärte D 5, daß eine "Herausgabe" des rechtskräftig verurteilten Dr. Löffler vor Ablauf seiner Strafe nicht in Betracht kommen könne und danach Herr Löffler frei sei, nach Österreich zu gehen. Auch eine Entschuldigung unsererseits werde nicht möglich sein, da unserer Auffassung nach die Festnahme rechtmäßig gewesen sei Daraufhin wurde übereinstimmend festgestellt, daß die beiderseitigen Standpunkte unvereinbar bleiben.

3. Abschließend bat der Botschafter unter vier Augen noch darum, unserer Grenzpolizei für künftige Fälle etwas mehr Zurückhaltung nahezulegen.

 

2.) D 5 m.d.B. um Billigung

3.) Dg 5l, RL 511 z.g.K.
4.) Doppel – mit Anlagen- an Ref. 220, 500, 514

Botschaft Wien
BMJ -Referat II B 5 a
BMI (wg. Ziffer 3)

5.) Herrn Gros z.g.K

6.) z.d.A.