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Gerlinde
Ruhdorfer * Grenzweg 66 * A- 5084 Großgmain An Platz der Republik 1 Großgmain, den 23. Mai 2002 Internationaler Strafgerichtshof und Staatenimmunität Sehr geehrte Damen und Herren, führende Politiker der SPD haben in den letzten Tagen die USA anlässlich
des Besuches des amerikanischen Präsidenten Bush abermals kritisiert, die
Einrichtung eines Internationalen Strafgerichtshofes abzulehnen. Ihre Fraktion
und die Bundesregierung haben auch in der Vergangenheit aber das Vorhaben
zusammen mit vielen Staaten unterstützt. Das ist zu begrüßen. Der Gerichtshof
wird Anfang nächsten Jahres seine Arbeit aufnehmen. Im Widerspruch zu Ihrer Haltung in dieser wichtigen Angelegenheit würde
aber stehen, wenn Sie gleichzeitig im konkreten Einzelfall die Einrede der
Staatenimmunität bei der Verfolgung von mutmaßlichen Straftätern bzw. bei der
Aufklärung von mutmaßlichen Straftaten von Amtsträgern weiter gelten lassen würden.
Das wäre auch gegenüber dem Ausland - nicht zuletzt innerhalb der EU -
unglaubwürdig. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie bald im Bundestag
Gelegenheit haben werden, diesen Widerspruch zu vermeiden, nämlich dann, wenn
es um die Petition 4-14-05-312-019028 geht, die Ihnen nach mir vorliegender
Mitteilung des Petitionsausschusses in Form einer Beschlussempfehlung zur
Abstimmung noch in dieser Legislaturperiode vorgelegt wird. Ich mache Sie deswegen darauf aufmerksam, weil ich weiß, dass viele
Abgeordnete bei der Vielzahl der Petitionsangelegenheiten im Bundestag gar nicht
im Detail wissen, welchen Zweck eine Petition verfolgt und sich „blind"
auf die Ausschussempfehlung verlassen. Mit diesem Hinweis will ich deutlich machen, dass sich kein Abgeordneter
der SPD später auf Nichtwissen berufen kann, wenn der von mir erläuterte
Widerspruch eintreten sollte und öffentlich wird. Mit freundlichen Grüßen
Gerlinde Ruhdorfer ---------------------------------- Anmerkung: |
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