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    Die Strafverfolgung der Verschleppung von Dr. Löfflern von Österreich nach Deutschland am 25.07.1994 ließ lange auf sich warten. Der österreichische Zollamtsleiter Reitsamer war zwar nach eigenen Angaben sich nach wenigen Minuten, solange Dr. Löffler noch in den deutschen Amtsräumen festsaß,  sich des Unrechts dieses Vorganges klar und protestierte bei den deutschen Grenzpolizeibeamten. Sie drängten ihn aber aus der Zugangstür zu ihren Räumen raus. Wahrscheinlich ist aber dabei der Name von Dr. Löffler gefallen, so dass sich die Deutschen über die Identität dieser Person bestätigt fühlten. Ob in dieser Situation Reitsamer auch vermitteln konnte, warum Dr. Löffler bei ihm erschienen war - er ist ja ausdrücklich aufgefordert worden zur Erledigung von Zollangelegenheiten in den österreichischen Amtsräumen zu erscheinen - ist wahrscheinlich, aber wird von den Deutschen bestritten. Eine genaue Aufklärung des Sachverhalts haben die Deutschen jedenfalls durch ihr Verhalten gegenüber Reitsamer verhindert und an die Heranziehung eines vertraglich festgelegten Behördenvertreters (das war nicht Herr Reitsamer) der Republik Österreich , den sie hinzuziehen hätten müssen, haben die deutschen Beamten erst recht nicht gedacht. Der Protest von Reitsamer, er hatte auch einige Tage später schriftlich seine vorgesetzte Zollbehörde verständigt, ist erst Monate nach dem 25.07.2994 bekannt geworden. 

    Obwohl die Presse in Deutschland und Österreich teils in großen Schlagzeilen über die Festnahme von Dr. Löffler und seine Verbringung von Österreich nach Deutschland berichteten, blieb eine rechtliche und damit auch eine strafrechtliche Überprüfung dieses Vorganges aus. Erst auf Grund einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Salzburg des ehemaligen Hamburger Bundestagsabgeordneten Gerhard Orgass im September 1994 und dessen ausdrücklichen Protest beim damaligen österreichischen Außenministers Alois Mock brachte Bewegung in diese Angelegenheit. Erwähnt sei aber auch, dass schon vorher ein Mitarbeiter des Salzburger Zollamtes öffentlich Bedenken geäußert hatte. Diesem Beamten war wohl sofort klar, nach dem er von dem Vorgang erfuhr, dass der Grenzvertrag für denn Fall einer Zollabgabe gar nicht gültig war.

    Nach Vorlage der Strafanzeige musste die Staatsanwaltschaft Salzburg Ermittlungen in Gang setzen. Wie diese Ermittlungen Ergebnisse präsentierte, die nur zu Lasten der Zeugin Gerlinde Ruhdorfer und des Hauptbetroffenen Dr. Löffler gingen , ohne dass die Opfer in Hinblick auf ein Kapitalverbrechen jemals von den Staatsanwälten, den Richtern bis hin zu den Richtern des Oberlandesgerichts in Linz einmal persönlich angehört worden waren und statt dessen erhebliche Kosten tragen mussten, ist ein trauriges Kapitel des österreichischen Justiz. Stand der Dinge in Österreich ist z.Z. (seit Anfang 2023), dass der Vorgang am 25.07.1994 zwar rechtswidrig war, aber den deutschen Beamten Gutgläubigkeit zugestanden wird, so dass sie nicht strafrechtlich verfolgt werden. In Deutschland sind Strafanzeigen ins Leere gelaufen. Dort ist eine mögliche strafbare Handlung der deutschen Beamten verjährt.

    Nach dem österreichischen Strafrecht (§ 103) verjährt die Tat aber nicht, wenn sie vorsätzlich oder mit bedingtem Vorsatz begangen worden ist.